Dienst nach Vorschrift: Wir stellen die Beauftragten.

Für viele Situationen verlangt der Gesetzgeber das Hinzuziehen von behördlich anerkannten Sachverständigen – etwa für die Überprüfung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen. Aber auch für die fachlich-technische Eigenüberwachung von Anlagen sind speziell ausgebildete Fachleute erforderlich. Wir haben Experten in unserem Team, die über die entsprechenden Kompetenzen und Berechtigungen verfügen.