Unsere Beratungsleistungen für Unternehmen der Chemie- und Prozessindustrie

YNCORIS berät Unternehmen der Chemie- und Prozessindustrie bei technischen, regulatorischen und betrieblichen Entscheidungen – von der Bewertung geeigneter Technologien bis zu deren Integration und Umsetzung am Standort. Dazu gehören Fragestellungen rund um Energie- und Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Digitalisierung, Umweltverträglichkeit, Sicherheitsanforderungen sowie neue gesetzliche und regulatorische Vorgaben.

Die Beratung unterstützt Entscheider dabei, technische Lösungen zu bewerten, Anforderungen einzuordnen und Vorhaben unter realen Betriebs- und Standortbedingungen umzusetzen. YNCORIS verbindet dabei technisches Know-how mit Erfahrung in industriellen Prozessen und begleitet Projekte von der Konzeption über die Abstimmung mit relevanten Fachstellen und Behörden bis zur Umsetzung im Betrieb.

Wie verbindet YNCORIS technische, regulatorische und betriebliche Beratung?

Unsere Beratungsleistungen unterstützen bei der Bewertung, Konzeption und Integration komplexer Anforderungen im industriellen Umfeld – insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Umweltverträglichkeit, digitale Infrastruktur und zukunftsweisende Technologien. 

Die Leistungen sind gewerkeübergreifend ausgerichtet und orientieren sich konsequent an den konkreten Herausforderungen vor Ort. 
Durch breite Fachkompetenz sowie aktive Mitwirkung in Arbeitskreisen, Netzwerken und Förderprojekten entstehen Lösungen auf dem aktuellen Stand von Technik, Regulierung und Forschung. 

Ihr Ansprechpartner


Fachverantwortlich: Engineering YNCORIS

Letzte Prüfung: September 2026


Unsere Leistungen
Information für Process Design anzeigen

Process Design

Simulation

Prozessoptimierung

Scale-up

Technologiebewertung

Machbarkeitsstudien

Verfahrensauslegung

Information für Sicherheit anzeigen

Sicherheit

  • Sicherheitsbetrachtungen (HAZOP / PAAG) | YNCORIS
  • Gutachten nach §29a BImSchG
  • Explosionsschutzkonzepte
  • Abgas- & Abwasserbehandlungskonzepte
  • Funktionale Sicherheit (Hierzu gibt es keine Einträge als Einzelleistung, auch nicht im Leistungskatalog)
  • AwSV Konzepte
Information für Digitale Leistungen anzeigen

Digitale Leistungen

  • COMOS-as-a-Service (CaaS)
  • Erarbeitung Digitalisierungskonzept (u.a. Start Smart)
  • Technologieunabhängige Netzwerk- und Hardware-Planung sowie Services
  • IoT Cloud-Services 
  • .. NIS

Regulatorische Bezugspunkte für Beratung in der Chemie- und Prozessindustrie

  • Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen oberhalb definierter Energieverbrauchsschwellen unter anderem zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen beziehungsweise Umsetzungsplänen für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen. (EnEfG §§ 8–9, gesetze-im-internet.de)
  • Die TA Luft enthält Anforderungen zur Luftreinhaltung und ist unter anderem bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Änderungsverfahren zu beachten. (TA Luft vom 18.08.2021, verwaltungsvorschriften-im-internet.de)
  • Die Störfall-Verordnung unterscheidet Betriebsbereiche der unteren und oberen Klasse anhand der in Anhang I festgelegten Mengenschwellen gefährlicher Stoffe. (12. BImSchV §§ 1–2, gesetze-im-internet.de)
  • Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird mit Wirkung zum 20. Januar 2027 aufgehoben; ab diesem Zeitpunkt gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 grundsätzlich unmittelbar. (Verordnung (EU) 2023/1230, konsolidierter Stand 27.07.2026, eur-lex.europa.eu)

Häufige Fragen zu Beratungsleistungen in der Chemie- und Prozessindustrie

Wann ist externe technische Beratung für Unternehmen der Chemie- und Prozessindustrie sinnvoll?

Externe Beratung kann sinnvoll sein, wenn ein Vorhaben technische Auswahlentscheidungen, regulatorische Anforderungen und betriebliche Umsetzung miteinander verbindet oder benötigte Kompetenzen nicht vollständig intern vorgehalten werden. YNCORIS unterstützt laut Leistungsbeschreibung bei Bewertung, Konzeption, Integration und Umsetzung solcher Anforderungen unter realen Standortbedingungen.

Wie können regulatorische Anforderungen frühzeitig in technische Projekte einbezogen werden?

Regulatorische Anforderungen können bereits bei Bewertung und Konzeption eines Vorhabens mit den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen abgeglichen werden. Je nach Projekt können beispielsweise EnEfG, TA Luft, Störfall-Verordnung oder Maschinenrecht eine Rolle spielen. Welche Vorgaben einschlägig sind, muss für den konkreten Anwendungsfall bestimmt werden.

Was ändert sich beim Übergang von der Maschinenrichtlinie zur EU-Maschinenverordnung?

Die Richtlinie 2006/42/EG wird mit Wirkung zum 20. Januar 2027 aufgehoben. Nach der konsolidierten Verordnung (EU) 2023/1230 gelten für Produkte, die vor diesem Stichtag richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurden, Übergangsbestimmungen. Für Projekte mit Maschinenbezug sollte deshalb früh geklärt werden, welcher Rechtsrahmen für den jeweiligen Zeit- und Anwendungsfall maßgeblich ist.