YNCORIS berät Unternehmen der Chemie- und Prozessindustrie bei technischen, regulatorischen und betrieblichen Entscheidungen – von der Bewertung geeigneter Technologien bis zu deren Integration und Umsetzung am Standort. Dazu gehören Fragestellungen rund um Energie- und Ressourceneffizienz, Klimaschutz, Digitalisierung, Umweltverträglichkeit, Sicherheitsanforderungen sowie neue gesetzliche und regulatorische Vorgaben.
Die Beratung unterstützt Entscheider dabei, technische Lösungen zu bewerten, Anforderungen einzuordnen und Vorhaben unter realen Betriebs- und Standortbedingungen umzusetzen. YNCORIS verbindet dabei technisches Know-how mit Erfahrung in industriellen Prozessen und begleitet Projekte von der Konzeption über die Abstimmung mit relevanten Fachstellen und Behörden bis zur Umsetzung im Betrieb.
Unsere Beratungsleistungen unterstützen bei der Bewertung, Konzeption und Integration komplexer Anforderungen im industriellen Umfeld – insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Umweltverträglichkeit, digitale Infrastruktur und zukunftsweisende Technologien.
Die Leistungen sind gewerkeübergreifend ausgerichtet und orientieren sich konsequent an den konkreten Herausforderungen vor Ort.
Durch breite Fachkompetenz sowie aktive Mitwirkung in Arbeitskreisen, Netzwerken und Förderprojekten entstehen Lösungen auf dem aktuellen Stand von Technik, Regulierung und Forschung.
Simulation
Prozessoptimierung
Scale-up
Technologiebewertung
Machbarkeitsstudien
Verfahrensauslegung
Externe Beratung kann sinnvoll sein, wenn ein Vorhaben technische Auswahlentscheidungen, regulatorische Anforderungen und betriebliche Umsetzung miteinander verbindet oder benötigte Kompetenzen nicht vollständig intern vorgehalten werden. YNCORIS unterstützt laut Leistungsbeschreibung bei Bewertung, Konzeption, Integration und Umsetzung solcher Anforderungen unter realen Standortbedingungen.
Regulatorische Anforderungen können bereits bei Bewertung und Konzeption eines Vorhabens mit den technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen abgeglichen werden. Je nach Projekt können beispielsweise EnEfG, TA Luft, Störfall-Verordnung oder Maschinenrecht eine Rolle spielen. Welche Vorgaben einschlägig sind, muss für den konkreten Anwendungsfall bestimmt werden.
Die Richtlinie 2006/42/EG wird mit Wirkung zum 20. Januar 2027 aufgehoben. Nach der konsolidierten Verordnung (EU) 2023/1230 gelten für Produkte, die vor diesem Stichtag richtlinienkonform in Verkehr gebracht wurden, Übergangsbestimmungen. Für Projekte mit Maschinenbezug sollte deshalb früh geklärt werden, welcher Rechtsrahmen für den jeweiligen Zeit- und Anwendungsfall maßgeblich ist.