Dienst nach Vorschrift: Wir stellen die Beauftragten.

Für viele Situationen verlangt der Gesetzgeber das Hinzuziehen von behördlich anerkannten Sachverständigen – etwa für die Überprüfung des Strahlenschutzes beim Umgang mit radioaktiven Stoffen. Auch vor der Inbetriebnahme von bestimmten Anlagenteilen (z. B. Krananlagen) ist eine Prüfung durch speziell ausgebildete Fachleute erforderlich. Wir haben Experten in unserem Team, die über die entsprechenden Kompetenzen und Berechtigungen verfügen.

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