Jedes Unternehmen ist verpflichtet, verantwortlich mit dem Thema Abfall umzugehen. So umfangreich die gesetzlichen Vorschriften hier sind, so umfassend ist auch das Leistungspaket, das wir Ihnen zum Abfallmanagement anbieten. Dazu gehört unter anderem die Stellung eines Abfallbeauftragten für Ihr Unternehmen, wie er nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für die Betreiber bestimmter Anlagen gefordert ist. Der Abfallbeauftragte hilft Ihnen in besonderem Maße, die gesetzliche Zielhierarchie der Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen einzuhalten.
 

Vorteile:

  • Unternehmensbeitrag zur Schonung der Umwelt und Nachhaltigkeit in der Produktion 
  • Reduzierung der Kosten und Erhalt der Flexibilität durch Outsourcing
  • Langjährigen Erfahrung 
  • Intensive und bewährte Kontakte zu regionalen Behörden und Kommunen


Hauptaufgaben des Abfallbeauftragten:

  • Überwachung der Abfall-Wege (von der Entstehung/Anlieferung bis zur Verwendung/Beseitigung)
  • Überwachung der Einhaltung von geltenden Rechtsvorschriften (Kontrolle von Betriebsstätten, Mitteilung festgestellter Mängel an Betreiber und Vorschläge über Maßnahmen zur Behebung dieser)
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen von Abfällen, die im Betrieb anfallen/entsorgt werden
  • Maßnahmen und Einrichtungen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Abfälle
  • Hinwirkung auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren bzw. auf die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen
  • Erstellung von Jahresberichten

Der Abfallbeauftragter ist ein wesentliches Element der fachlich-technischen Eigenüberwachung von Anlagen.


Leistungsinhalte:

  • Bereitstellung des Abfallbeauftragen nach KrW-/AbfG für Ihr Unternehmen
  • Beratung und Hinwirkung bei der Entwicklung, Einführung und Verbesserung umweltfreundlicher, abfallarmer Verfahren und Erzeugnisse sowie ordnungsgemäßer, schadloser und umweltverträglicher Entsorgungswege
  • Bedarfsgerechte Aufklärung der beteiligten Mitarbeiter zu den Themen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen unter Berücksichtigung geltender Gesetze und Rechtsverordnungen
  • Überwachung und Kontrolle aller relevanten Vorgänge auf den Wegen der Abfälle von ihrer Entstehung und Anlieferung bis hin zu ihrer Entsorgung
  • Kontrolle der Betriebe in regelmäßigen Abständen
  • Mitteilung festgestellter Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung
  • Jahresbericht


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