Um der BetrSichV zu genügen, müssen überwachungsbedürftige Anlagen durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) regelmäßig auf die Einhaltung aller Vorschriften und technischen Regeln bezüglich des Explosionsschutzes geprüft werden.


Konsequenzen für den Betreiber:

  • Erstellung eines Prüfkonzepts
  • Prüfzyklen
  • Prüftiefen
  • Durchführung der Prüfung
  • Ordnungsprüfung
  • Technische Prüfung
  •  Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Terminverfolgung
     

Unsere Leistung:

Ex - Schutzprüfung gemäß § 15 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen und § 16 Wiederkehrende Prüfung

Prüfung an elektrischen Geräten, Schutzsystemen und Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der EG-Richtlinie 2014/34 EU auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre ordnungsgemäße Zusammenschaltung durch eine „befähigte Person“ gemäß TRBS 1203.

Zusätzlich: Anlagenprüfungen gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4.1 und 4.2


Unser Lieferumfang für die Explosionsschutzprüfung beinhaltet:

  • Elektrische Explosionsschutzprüfung gemäß BetrSichV
  • Ordnungsprüfungen
  • Technische Prüfung (Sicht-, Nah- oder Detailprüfung)
  • Vervollständigen der Explosionsschutzdokumentation
  • Fehlende Baumusterprüfbescheinigungen
  • Fehlende Betriebsanleitungen
  • Erstellen von Eigensicherheitsnachweisen
  • Bericht über die Prüfung des Explosionsschutzes nach BetrSichV §17
  • Übernahme von Betreiberpflichten durch die YNCORIS
  • Erstellen von Ex-Dokumenten gemäß GefStoffV
  • Erstellen von Zündquellenanalysen und -bewertungen
     

Sie sind an unserer Prüfleistung für Ex-Schutz interessiert und möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns!