Die Leistung umfasst das Stellen des Gewässerschutzbeauftragten gemäß §64 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und die Wahrnehmung von dessen Aufgaben:
- Unterstützung und Beratung der Produktionsbereiche in Fragen der Minimierung der Abwasseremissionen, sowie bei der Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten
- Hinwirken auf Einhaltung des Wasserrechtes der „KUNDEN“ mit allen derzeit gültigen und relevanten betrieblichen und gesetzlichen Regelungen
- Hinwirken auf Sicherstellung der behördlichen Einleitergenehmigung
- Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Vorschriften, inkl. rechtzeitige Information der „KUNDEN“ über mögliche Änderungen und Konsequenzen
- Wasserschutzrechtliches Behördenmanagement, Bearbeitung und Beantwortung von wasserschutzrelevanten Anfragen der Behörden.
- Erhalt/ Erstellung und Pflege des Abwasserkatasters nach gesetzlichen Vorgaben
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