Die Leistung umfasst das Stellen des Gewässerschutzbeauftragten gemäß §64 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und die Wahrnehmung von dessen Aufgaben: 

  • Unterstützung und Beratung der Produktionsbereiche in Fragen der Minimierung der Abwasseremissionen, sowie bei der Ermittlung und Bewertung von Umweltaspekten
  • Hinwirken auf Einhaltung des Wasserrechtes der „KUNDEN“ mit allen derzeit gültigen und relevanten betrieblichen und gesetzlichen Regelungen
  • Hinwirken auf Sicherstellung der behördlichen Einleitergenehmigung
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Vorschriften, inkl. rechtzeitige Information der „KUNDEN“ über mögliche Änderungen und Konsequenzen
  • Wasserschutzrechtliches Behördenmanagement, Bearbeitung und Beantwortung von wasserschutzrelevanten Anfragen der Behörden.
  • Erhalt/ Erstellung und Pflege des Abwasserkatasters nach gesetzlichen Vorgaben


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