In der Chemieproduktion ist der Einsatz von Gefahrstoffen unumgänglich. Da eine falsche Lagerung allerdings weitreichende Folgen haben kann, müssen bei der Lagerung entzündbarer oder toxischer Stoffe verschiedene Richtlinien und Gesetze eingehalten werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter und der Umwelt zu gewährleisten.


Prüfgrundlage:

  • EN14470
  • BetrSichV  §3 (6), §10, §11
  • ArbeitsstättV §4
  • GefahrstoffV §7(7)
  • TRGS 526 (7.4)
     

Leistung:

  • Erfahren im Umgang mit Prüfungen rund um Sicherheitseinrichtungen im Labor / Laborabzüge
  • Lieferung benötigter Prüfdokumentation
  • Ggf. Kostenschätzung zur Beseitigung bestehender Mängel
  • Kostentransparenz durch Festpreisangebote (Terminverfolgung, Prüfung, Dokumentation)


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