• Stellung von Sicherheitsfachkräften nach §6 ASiG
  • Beratung des Unternehmers in allen Fragen des Arbeitsschutzes
  • Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen nach §5 ArbSchG, §3 BetrSichV, §6 GefStoffV für:
    • Tätigkeiten
    • Arbeitsmittel
    • Gefahrstoffe
  • Unterweisung der Beschäftigten nach §12 ArbSchG
    • Ggf. Unterstützung durch E-Learning System
  • Durchführung von Unfalluntersuchungen
  • Führen der Unfallstatistik
  • Koordinierung der Sicherheitsbeauftragten
  • Durchführung von Begehungen
  • Organisation/Leitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen