
- Stellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren nach BGV A1 und Baustellenverordnung RAB 30
- Planung, Festlegung und Prüfung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Umfeld von Baustellen- und Betriebsbereichen
- Stellung von Gas- und Brandposten, Gasanalysten und Sicherheitsaufsichten
- Durchführung von Präventiv-Kontrollen und Durchsetzung von Vorgaben schriftlicher Arbeitsfreigaben bei Begleitung von Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential. Realisierung von EX-, OX- und TOX-Messungen, z.B. Freimessung von Behältern vor dem Befahren.
- Aufsichtsführung und Komplettkoordination von Teams bestehend aus Gas/-und Brandposten sowie Gasanalysten
- Stellung und Instandsetzung von Sicherheits-Mietmaterialien für Baustellen und Anlagenabstellungen
- Atemschutz, Körperschutz, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
- Messgeräte, Kommunikation, Belüftung
- Erste Hilfe
Sie sind an der Stellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren interessiert und möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns!