• Stellung von Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren nach BGV A1 und Baustellenverordnung RAB 30
    • Planung, Festlegung und Prüfung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Umfeld von Baustellen- und Betriebsbereichen
  • Stellung von Gas- und Brandposten, Gasanalysten und Sicherheitsaufsichten
    • Durchführung von Präventiv-Kontrollen und Durchsetzung von Vorgaben schriftlicher Arbeitsfreigaben bei Begleitung von Arbeiten mit hohem Gefährdungspotential. Realisierung von EX-, OX- und TOX-Messungen, z.B. Freimessung von Behältern vor dem Befahren.
    • Aufsichtsführung und Komplettkoordination von Teams bestehend aus Gas/-und Brandposten sowie Gasanalysten
  • Stellung und Instandsetzung von Sicherheits-Mietmaterialien für Baustellen und Anlagenabstellungen
    • Atemschutz, Körperschutz, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
    • Messgeräte, Kommunikation, Belüftung
    • Erste Hilfe


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