Ab dem 1. Januar 2025 tritt das novellierte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Abwärmepotenziale systematisch zu erfassen und zu melden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch nachhaltig zu senken.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Um die Anforderungen des EnEfG zu erfüllen, müssen Unternehmen konkrete Maßnahmen umsetzen:
Ziel: Mehr Energieeffizienz – weniger Verbrauch
Das EnEfG verfolgt ein zentrales Ziel: Die Reduktion des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Steigerung der Energieeffizienz. Unternehmen tragen durch die Nutzung von Abwärme aktiv dazu bei, Ressourcen zu schonen und die CO₂-Emissionen zu senken.
Risiken bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen kann schwerwiegende Folgen haben:
Fazit
Die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Abwärmepotenzialen ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Unternehmen sollten diese Vorgaben nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Chance zur Steigerung der eigenen Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit verstehen.
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