Gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Abwärmepotenzialen nach Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Ab dem 1. Januar 2025 tritt das novellierte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, Abwärmepotenziale systematisch zu erfassen und zu melden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. 

Was bedeutet das für Unternehmen?

Um die Anforderungen des EnEfG zu erfüllen, müssen Unternehmen konkrete Maßnahmen umsetzen:

  • Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
    Unternehmen sind verpflichtet, zertifizierte Systeme einzuführen, die regelmäßigen Audits unterliegen. Diese Systeme sollen Energieeinsparungen sicherstellen und kontinuierlich überwacht werden.
     
  • Erfassung von Abwärmeströmen
    Alle im Unternehmen anfallenden Abwärmeströme, sowohl aus internen als auch aus externen Prozessen, müssen detailliert erfasst und dokumentiert werden.
     
  • Erstellung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen
    Die Planung und Umsetzung von Endenergieeinsparmaßnahmen müssen den neuesten technischen Standards entsprechen. Diese Pläne müssen veröffentlicht und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
     
  • Vermeidung und Nutzung von Abwärme
    Unternehmen sind verpflichtet, Abwärmepotenziale zu vermeiden oder effektiv zu nutzen. Informationen dazu müssen an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) gemeldet werden.

Ziel: Mehr Energieeffizienz – weniger Verbrauch

Das EnEfG verfolgt ein zentrales Ziel: Die Reduktion des Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Steigerung der Energieeffizienz. Unternehmen tragen durch die Nutzung von Abwärme aktiv dazu bei, Ressourcen zu schonen und die CO₂-Emissionen zu senken.

Der Prozess zur kontinuierlichen Nutzung von Abwärmepotentialen Der Prozess zur kontinuierlichen Nutzung von Abwärmepotentialen

Risiken bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Bußgelder bis zu 100.000 €
    Bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen empfindliche Geldstrafen.
     
  • Reputationsverlust und behördliche Kontrollen
    Neben finanziellen Sanktionen kann das Image eines Unternehmens erheblich leiden. Zudem sind verstärkte Kontrollen durch die Behörden zu erwarten.
     
  • Mögliche Produktionsausfälle
    Ineffiziente Energieverwendung kann langfristig zu Produktionsausfällen und höheren Betriebskosten führen.


Fazit
Die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung von Abwärmepotenzialen ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Energie- und Klimaziele. Unternehmen sollten diese Vorgaben nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Chance zur Steigerung der eigenen Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit verstehen.

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