Wer mit gefährlichen Stoffen hantiert, weiß, die richtige Schutzausrüstung ist manchmal lästig und unbequem, aber am Ende Gold wert. Was sie leisten, aber auch welche Informationen und Zertifizierungen sie mitbringen muss, ist seit 2016 in der EU weiten Verordnung über persönliche Schutzausrüstung 2016/425, kurz PSA-Verordnung, geregelt. Auch wenn die Verordnung in weiten Teilen nur Hersteller, Händler und Importeure von PSA betrifft, gibt es doch einen Aspekt, der auch für Betreiber und andere Unternehmen in der Chemie- und Prozessindustrie interessant ist. Es lohnt sich daher, jetzt zu prüfen, ob Sie diesen Aspekt umgesetzt und dokumentiert haben. Denn in wenigen Wochen, am 21. April 2018, endet die zweijährige Übergangsfrist.

Geänderte Klassifizierung von drei PSA

Im Zuge der Neufassung haben sich nämlich die Klassifizierungen von drei PSA verschoben. Gehörschutz, Schutz gegen Kettensägen-Schnitte und Rettungswesten werden nun in die Kategorie III eingestuft, sie gehören damit zu Ausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen soll. Die Benutzung solcher PSA muss neben der normalen Unterweisung jetzt auch praktisch vermittelt werden – und das ist für diese Ausrüstung neu.

Während Schutz gegen Kettensägen-Schnitte und Rettungswesten im Alltag der meisten Anlagenbetreiber eine untergeordnete Rolle spielen dürften, ist der Gehörschutz ein allgegenwärtiges Thema – und gleichzeitig eines, dessen Anwendung von vielen unterschätzt wird. Tatsächlich kann man beim Aufsetzen von Kapselgehörschutz, den so genannten Mickey Mäusen, nur wenig falsch machen, solange man die richtige Kapselung wählt.

Gehörschutz ab sofort praktisch unterweisen

Anders bei den Gehörschutzstöpseln. Auch wenn bei diesem günstigen Wegwerfartikel auf den ersten Blick keine Erklärung und schon gar keine praktische Unterweisung nötig zu sein scheint, zeigt unsere Erfahrung, dass viele gar nicht wissen, wie sie die kleinen Schaumstoffrollen richtig anwenden. Die häufigsten Fehler aus unserer Praxis: Die einen rollen die Stöpsel nicht stark genug zusammen, andere platzieren sie nicht weit genug im Gehörgang, und wieder andere stopfen sie sich irgendwie in die Ohrmuschel. Dadurch bleibt der gewünschte Lärmschutz aus. Es macht daher Sinn, die Handhabung solcher Stöpsel auch praktisch zu üben – schließlich sind Schäden am Gehör irreversibel. Dabei erfordert eine solche „praktische Unterweisung“ keinen großen Aufwand. Holen Sie einfach die Kollegen zusammen, zeigen Sie die richtige Anwendung, lassen Sie es alle einmal ausprobieren und dokumentieren Sie das Ganze. Schon haben Sie die neuen Pflichten aus der Verordnung erfüllt und können sich außerdem sicher sein, dass Ihre Kollegen wissen, wie sie sich optimal vor Lärm schützen.

Gehörstöpsel einsetzen – so geht’s:

  • Rollen Sie den Schaumstoffstöpsel zwischen Daumen und Zeigefinger der Länge nach zusammen. Setzen Sie ihn danach direkt ein, denn der Stöpsel beginnt sofort, sich wieder auszudehnen.
  • Greifen Sie dazu mit der gegenüberliegenden Hand über den Kopf und ziehen Sie das Ohr etwas nach oben. Dadurch begradigt sich der Gehörgang.
  • Setzen Sie mit der anderen Hand den gerollten Gehörschutzstöpsel in das Ohr.
  • Halten Sie ihn mit einem Finger noch etwa 30 Sekunden in Position, bis er sich ausgedehnt und angeschmiegt hat.