Kaum ist die letzte Hitzewelle abgeebbt, steht schon der erste Herbststurm vor der Tür. Bevor es bei uns so richtig losgeht, liefern uns die Nachrichten meist schon dramatische Bilder von Hurricanes in den USA. Abgerissene Dächer und völlig verwüstete Ortschaften sind bei uns zwar eher selten, trotzdem erreichen auch hier Wetterphänomene immer stärkere Ausmaße. Aber auch vergleichsweise harmlose Stürme können die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Anlagen in Gefahr bringen. Es gibt daher ein paar Dinge, die Sie speziell in der kalten Jahreszeit im Blick haben sollten:

Gute Vorbereitung: Alles sicher verstaut?

Bei Sturm und Starkregen wird oft nicht nur einiges an Dreck aufgewirbelt. Dachziegel können herunterfallen, Bäume umstürzen oder Gegenstände wegfliegen. Bei uns im Chemiepark hat einer der letzten Stürme die Abdeckung eines Müllcontainers abgerissen. Die Abdeckung hat niemanden verletzt, doch das Beispiel zeigt, dass jeder bei Sturm mit unvorhergesehen Ereignissen rechnen und sich draußen nur im Notfall und besonders aufmerksam bewegen sollte. Dabei können auch kleine Details, wie offene Dachfenster, einen unangenehmen Schaden verursachen.

Damit die Verantwortlichen Gefahrenstellen in der Anlage und rund um sie herum schnell beseitigen können, müssen alle Mitarbeiter mitdenken und wissen, wen Sie bei Sicherheitsrisiken benachrichtigen können. Wenn sich zum Beispiel eine Pfütze in der Nacht zur eisigen Rutschbahn verwandelt, sollte darauf kein Mitarbeiter ausrutschen müssen. Deshalb ist jetzt eine gute Gelegenheit, die Streugutbehälter in den Anlagen zu kontrollieren und bei Bedarf aufzufüllen.
Dann können Sie und die Kollegen solche Gefahrenstellen selbst beseitigen. Denn wenn die Temperaturen nur in der Nacht unter den Gefrierpunkt sinken, greift eventuell Ihr Winterdienst noch nicht. Grundsätzlich gilt für Anlagen, was für die Winterreifen gilt: Von Oktober bis Ostern müssen Sie mit Frost rechnen. Doch gerade in der Übergangszeit denken viele noch nicht daran, dass nachts Flüssigkeiten oder Geräte einfrieren können und es auf so mancher Gitterrostbühnen gefährlich glatt wird. Warum das Thema also nicht mal während einer der nächsten Sicherheitsbegehungen wieder ins Gedächtnis rufen?

Achten Sie auch darauf, dass Ihre Mitarbeiter – gerade bei Kälte – die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Insbesondere Arbeiten an Metallteilen führen immer wieder zu Erfrierungen, wenn die richtige PSA fehlt. Auch an Rohrbrücken oder in größerer Höhe ist es meist zugig und damit gefühlt kälter. Gleichzeitig sollten sich Werkzeuge auch mit dicken Handschuhen noch gut greifen lassen. Wann Sie als Arbeitgeber mit technischen Maßnahmen zu großer Wärme oder Kälte entgegenwirken müssen, sagt Ihnen die Arbeitsstättenregel 3.5.

Schutz geht vor

Bei Arbeiten in größerer Höhe lohnt es sich, nicht nur das Wetter, sondern auch die Windstärke zu berücksichtigen. Kräne halten nur einer bestimmten Windbelastung stand, die Sie in der Betriebsanleitung nachlesen können. Sie verfügen zwar über technische Einrichtungen, die erkennen, ab wann eine Windlast zu groß wird und dann selbstständig stoppen, trotzdem kann beispielsweise eine große Stahlplatte auch bei stillstehendem Kran durch den Wind in Bewegung geraten.
Zusammen mit der Windlast kann so ein pendelndes Gewicht einen Kran im schlimmsten Fall zum Umstürzen bringen. Anlagenbetreiber, Projektverantwortliche und Kranführer sollten daher gerade im Herbst immer die Wettervorhersagen im Hinterkopf behalten.

Ändern sich Wetterbedingungen kurzfristig, haben die Arbeiten häufig schon begonnen. Und gerade, wenn sie schon weit fortgeschritten sind, neigen manche Kollegen dazu, diese Arbeiten noch schnell fertigstellen zu wollen. Bremsen Sie daher diese Mitarbeiter. Denn auch die letzten Handgriffe müssen bei Sturm oder Gewitter nicht noch schnell erledigt werden. Im Zweifel geht die Sicherheit des Einzelnen immer vor. Dann dürfen aber auch keine Werkzeuge oder Geräte auf den Gerüsten liegenbleiben. Sie können sich bei Sturm sonst zu gefährlichen Geschossen entwickeln.

Immer rechtzeitig informiert

Nur wer informiert ist, kann auch richtig handeln. In der Produktion haben viele Mitarbeiter allerdings oft keinen Zugang zum Intranet. Mitteilungen, die in den Büros im Umlauf sind, erreichen die Kollegen dort nicht. Deshalb stellen unsere Notfallmanager Wetterwarnungen nicht nur ins Netz, sondern informieren die Kollegen auch über eine spezielle Mitarbeiter-App auf dem Smartphone. Bei akuter Gefahr wird zudem Sirenenalarm ausgelöst. Für den betrieblichen wie privaten Bereich ist übrigens die Warn-App „NINA“ interessant. Sie informiert über Wetterereignisse, aber auch über Hochwasser und die Ausbreitung von Gefahrstoffen.

Nach dem Sturm: Noch alles am Platz?

Bei einem Sturm können sich Teile verbiegen, lockern oder aus der Verankerung lösen. Deshalb müssen Sie zum Beispiel Gerüste nach einem Sturm erneut durch einen Fachmann prüfen lassen. Nur er kann beurteilen, ob noch alles am Platz ist. Auch bei anderen Geräten und Vorrichtungen ist nach einem Sturm erst mal Vorsicht geboten. Überlassen Sie im Zweifel die Prüfung dem Experten.