Schnittschutzhandschuhe schützen gegen Schnitte, das Tragen einer Schutzbrille mach die Augen schlechter - im Arbeitsschutz halten sich standhaft einige Mythen. Doch was ist dran an den Aussagen? Wir stellen Ihnen heute zehn Klassiker zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vor, die wir in der Praxis immer wieder geradebiegen müssen.
Das stimmt so nicht. Schnittschutzhandschuhe sollen vor Graten oder scharfen Kanten schützen. Mit einem gewöhnlichen Cuttermesser können Sie selbst einen Handschuh der höchsten Schnittschutzklasse durchschneiden. Wenn sie sich gezielt vor Schnitten schützen möchten, benötigen Sie Kettenhandschuhe.
Natürlich ist es für viele ungewohnt, durch eine Schutzbrille zu schauen, insbesondere, wenn zur eigenen optischen Brille noch eine Schutzbrille hinzukommt. Gerade auf älteren Schutzbrillen finden sich außerdem häufig Kratzer, die das Sehen ebenfalls erschweren. Wird das Sehen anstrengender, kann das außerdem schneller zu Kopfschmerzen führen. Dadurch entsteht der Eindruck, die Schutzbrille hätte einen negativen Einfluss auf die eigene Sehkraft. Das ist allerdings falsch, denn an der Sehkraft selbst ändert sich nichts.
Chemikalienbeständige Kleidung und insbesondere Schutzhandschuhe können Flüssigkeiten, Dämpfe und Aerosole abhängig von den Chemikalien eine gewisse Zeit lang abhalten. Deshalb verfügt jede Chemikalienschutz-PSA über eine gewisse Durchdringungszeit. Bei Handschuhen sind es meist 480 Minuten. Soweit ist dieser Mythos richtig. Allerdings läuft die Zeit mit dem ersten Kontakt zur Chemikalie.
Benutzen Sie also Ihren Schutzhandschuh morgens um acht Uhr für zehn Minuten und möchten ihn am nächsten Tag zur gleichen Zeit noch einmal anziehen, sind bereits 24 Stunden vergangen, die Durchdringungszeit abgelaufen und Ihre PSA nicht mehr sicher. Das gleiche gilt natürlich auch für Chemikalienschutzanzüge.
Im Grunde können Sie alles tragen - nur leider nicht mit Atemmasken. Die halten nämlich nur auf glatter Haut. Ganz gleich ob Vollbart, 3-Tage-Bart oder Schnauzer: Der Bart muss ab! Und wenn wir gerade bei Atemschutzmasken sind: Hier hält sich hartnäckig das Gerückt, dass sie auch für mehr Sauerstoff sorgt. Das stimmt nicht, sie filtern nur die Luft.
Denken Sie also rechtzeitig daran, die Filter zu wechseln. Spätestens wenn bei Staubmasken das Atmen schwerer wird oder Sie bei Aerosolfiltern das Gefühl haben, etwas zu riechen oder zu schmecken, wird es Zeit für den Tausch.
Das stimmt leider nicht zu hundert Prozent, Schuhe mit Stahlkappen schützen nämlich nicht den kleinen Zeh. Denn sonst würde die Stahlkappe zu groß und die Abrollbewegung behindert. Da der Mensch auch ohne kleinen Zeh leben kann, nehmen die Hersteller dieses Risiko in Kauf.
Grundsätzlich ist das richtig. Denn Sohlen aus Blech oder Kevlar halten Nägel oder Drähte wirksam ab. Was viele dabei vergessen: An der Seite besteht dieser Schutz nicht. Drähte und Nägel können sich daher von dort aus in den Fuß bohren. Deshalb sollten Sie auch bei solchen Sicherheitsschuhen immer vorsichtig sein, wenn Sie über Drahtreste oder andere scharfe oder spitze Materialien gehen müssen.
Nehmen wir an, Sie unterweisen den Gebrauch einer Atemschutzmaske. Dann reicht es nicht, wenn Sie vorführen, wie es geht. Die Grundverordnung verlangt, dass jeder Mitarbeiter es selbst praktisch übt – und zwar nicht mit irgendeiner Maske, sondern mit genau dem Modell, das er im Alltag auch benutzt. Beim praktischen Üben sollten Sie übrigens nicht übertreiben. Wer sich zum Beispiel mit Feuereifer in einen Gurt zur Absturzsicherung stürzt, müsste ihn danach prüfen lassen, weil der Gurt theoretisch gelitten haben könnte. Deshalb besser nicht alles ausreizen.
Unterweisungen müssen keine große Sache sein. Wie aufwändig sich Ihre Unterweisung gestaltet, hängt vom Thema und von der Erfahrung Ihrer Mitarbeiter ab. Bei erfahrenen Mitarbeitern dürfen Ihre Informationen entsprechend straffen. Außerdem müssen Sie nicht die gesamte Gefährdungsbeurteilung besprechen. Es reicht, wenn Sie die Betriebs- oder Arbeitsanweisung nutzen. Prüfen Sie aber, ob Ihre Mitarbeiter alles verstanden haben und ob sie es im Alltag anwenden. Außerdem: Dokumentieren nicht vergessen, damit Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sind.
Schön wär’s. Industriehelme wurden konzipiert, um gegen Anstoßen, heruntertropfende Flüssigkeiten oder auch mal ein herunterfallendes Schräubchen zu schützen. Schläge durch größere Gegenstände kann er nicht wirksam abhalten. Und er schützt selbst bei kleinen Gegenständen nur dann wirksam, wenn Sie die Pufferzone zwischen der Helmschale und Ihrem Kopf nicht als Ablagefläche für Brillen, Handschuhe oder ähnliches benutzen. Übrigens: Auch wenn Ihnen mit einem sicheren Helm nichts mehr auf den Kopf tropft, die Schultern bedeckt er nicht. Achten Sie deshalb trotz Helm immer auf Gefährdungen von oben.
Industriehelme aus thermoplastischen Kunststoffen sollten Sie im Schnitt alle vier Jahre austauschen, denn sie werden mit der Zeit spröde und könnten brechen. Sie erkennen Sie zum Beispiel an den Kürzeln PE, PP, PC, ABS, PP-GF, PC-GF. Helme aus duroplastischen Kunststoffen halten mit einer maximal empfohlenen Nutzungsdauer von acht Jahren deutlich länger. Solche Materialien werden unter anderem mit PF-SF oder UP-GF abgekürzt.
Dabei beginnt die Nutzungsdauer bereits ab dem Herstellungsdatum und nicht erst, wenn Sie ihn kaufen. Wie lange Ihr Helm wirklich sicher ist, hängt außerdem davon ab, wie Sie den Helm lagern und nutzen. Bewahren Sie ihn daher kühl, trocken und dunkel auf, wenn Sie ihn nicht tragen. Ein „Knacktest“ zwischendurch zeigt, ob der Kunststoff noch flexibel ist: Drücken Sie dazu den Helm seitlich mit beiden Händen leicht zusammen. Wenn’s knackt wird es Zeit für einen neuen.