Strahlender Sonnenschein, Temperaturen über 26 Grad: Alles sieht nach Freibadwetter aus. Was Schüler und Urlauber freut, kann der arbeitenden Bevölkerung zu schaffen machen. Denn in so manch einem Betrieb steigt das Thermometer dann noch einmal deutlich höher. Wären wir noch in der Schule, gäbe es Hitzefrei. Doch leider gibt es das nicht in Unternehmen. Trotzdem sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige Grundregeln beachten.

Das sagt der Gesetzgeber

Grundsätzlich regelt die Arbeitsstättenverordnung in Punkt 3.5, dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten soll – das gilt übrigens auch im Winter. Erreicht die Lufttemperatur im Raum über 30 °C müssen Sie als Arbeitgeber die Beanspruchung ihrer Mitarbeiter reduzieren. Sorgen Sie außerdem für ausreichende Pausen, denn es sind mehr als normalerweise nötig. Ab einer Temperatur von 35 Grad im Raum werden Schreibtisch oder Werkbank zum Hitzearbeitsplatz. Hier gelten noch einmal besondere Regelungen, denn dann lässt die Konzentration massiv nach.

Das können Sie selbst tun, um auch bei Hitze für ein möglichst gutes Klima zu sorgen:

Organisatorische Maßnahmen:

Versuchen Sie Hitzeperioden vorausschauend einzukalkulieren und Arbeiten wenn möglich um diese Zeiten herum zu organisieren. Lässt sich ein Teil der Arbeit in die Morgen- oder Abendstunden verlegen? Wenn ja, können Sie Ihren Mitarbeitern durch flexible Arbeitszeiten helfen, die größte Hitze zu umgehen oder wenigstens zu reduzieren. Am besten Sie binden dabei auch den Betriebsrat mit ein.
Während es in Büros und Werkstätten häufig möglich ist, die Kleidervorschriften etwas zu lockern, gilt das nicht für die Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsschuhe, Kittel, Helme und ähnliches müssen Ihr Mitarbeiter selbst bei großer Hitze tragen. Hier gibt es keine Ausnahmen.

Wärme reduzieren:

Lüften Sie morgens früh, schließen Sie rechtzeitig die Fenster und nutzen Sie vorhandene Rollläden oder Jalousien sobald die Sonne in die Fenster scheint. Vielleicht können Sie auch – wenigstens zeitweise - Geräte abschalten, die zusätzliche Wärme in den Raum abgeben.

Klimaanlagen:

Mitarbeiter haben grundsätzlich kein Recht auf eine Klimaanlage. Nur Schwangere und andere besonders Schutzbedürftige besitzen eine Sonderstellung, sie dürfen bei Temperaturen über 26 °C im Raum zuhause bleiben, sofern sie ein Attest ihres Arztes vorlegen. Sollten Klimaanlagen im Einsatz sein, achten Sie darauf, dass die Zugluft nicht zu groß wird. Das gilt besonders für mobile Geräte.
Überlegen Sie aber auch, ob die Klimaanlage wirklich auf maximaler Leistung laufen muss. Denn zu große Unterschiede zwischen Innen- und Außentemperatur belasten den Kreislauf – und außerdem die Umwelt. Wenn das Thermometer draußen auf 30 Grad steigt, reicht es meist aus, wenn Sie innen auf 25 Grad kühlen. Auch in Fahrzeugen erleichtert eine Klimaanlage die Arbeit und sorgt für mehr Konzentration – ganz besonders im Baugewerbe. Aber auch hier gilt: keine zu großen Temperaturunterschiede.

Essen und Trinken:

Auch Essen kann bei Hitze den Körper belasten. Verschieben Sie daher die Bratwurst an heißen Tagen auf den Abend und essen Sie mittags lieber etwas Leichtes. Arbeitgeber sind übrigens nicht verpflichtet, bei steigenden Temperaturen Wasser zur Verfügung zu stellen – und selbst wenn, reicht theoretisch der Hinweis auf Trinkwasser aus der Leitung.
Allerdings gehört es in vielen Industrien zum Standard, die Mitarbeiter mit Wasser zu versorgen. Wer sich hier kleinlich zeigt, hat sich schnell den Unmut der gesamten Belegschaft zugezogen. Experten empfehlen übrigens mindestens drei Liter Wasser pro Tag – möglichst glasweise in regelmäßigen Abständen. Dabei bringen Getränke auf Zimmertemperatur auf Dauer mehr Erfrischung als eisgekühlte.

An der frischen Luft: Das sollten Arbeitgeber beachten

Unter der prallen Sonne ist das Arbeiten häufig besonders anstrengend. Neben den hohen Temperaturen droht ungeschützten Mitarbeiter ein Sonnenbrand. Nicht umsonst bildet Hautkrebs den Großteil der Erkrankungen, die der BG Bau gemeldet werden. Stellen Sie daher für Arbeiten draußen im Zweifelsfall Sonnenschutzcreme und Sonnensegel, Pavillons oder andere Beschattungen bereit.
Sollten Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festgeschrieben haben, dass Ihre Mitarbeiter bei Außenarbeiten Sonnenschutz benutzen müssen, ist das sogar Ihre Pflicht. Immer wieder gerne vergessen werden beim Eincremen allerdings die Ohren, der Nacken und die Nase. Auch die Kleidung sollte über einen gewissem UV-Schutz verfügen, am besten ab einem Lichtschutzfaktor von 30. Doch dazu ist nicht immer spezielle Kleidung nötig, viele normale (langärmelige) Kleidungsstücke verhindern bereits einen Sonnenbrand.
Auch ein feuchtes Tuch unter dem Helm kann Kühlung bringen. Wer keinen Helm tragen muss, sollte sich mit einer Kappe vor der Sonne schützen. Sorgen Sie auf Ihren Baustellen außerdem für ausreichend Trinkwasser.

Als PSA für Außenarbeiten gibt es außerdem Gestellschutzbrillen mit Tönung. Je nach Art der Arbeit dürfen Ihre Mitarbeiter aber auch die normale Sonnenbrille nutzen.

Nicht nur Ihnen wird heiß, den Geräten auch

Denken Sie zudem daran, dass Arbeitsmittel und elektrische Geräte in der Sonne sehr heiß werden können. Wer beispielsweise an Metalle oder Rohrleitungen kommt, kann sich nicht nur daran selbst verletzen, sondern auch durch unbedachte Bewegungen als Reaktion auf den Schreck. Auch die meisten elektrischen Geräte sollten Sie aus der Sonne nehmen, sonst lässt unter anderem die Leistung von Akkus schnell deutlich nach.

Clevere App

Für alle, die viel draußen arbeiten und sich gesundheitlich vor Wettereinflüssen schützen müssen, hat die BG Bau eine Bauwetter-App herausgegeben. Sie zeigt Ihnen nicht nur die aktuellen Wetterdaten für Ihren Standort, sondern auch ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Damit Sie sich wirklich so schützen können, dass Ihnen nicht zu warm oder zu kalt wird, zeigt die App die gefühlte Temperatur an.