Atemschutzmasken sind seit Ausbruch des Coronavirus in aller Munde, FFP2-Masken selbst den Menschen ein Begriff, die bisher weder mit Stäuben noch mit Gasen zu tun hatten. Gleichzeitig wissen selbst Laien nun aus eigener Erfahrung, dass jeder Mund-Nasen-Schutz zumindest lästig ist und je nach Modell das Atmen deutlich erschwert.

Doch solche Masken sind wichtig. Denn von Feinstaub-Partikeln können Gefahren im Arbeitsumfeld ausgehen. Je nach Gefahrstoff – denken Sie nur an Asbestfasern – kann schon ein kurzer Moment ausreichen, um die Atmungsorgane nachhaltig zu schädigen, bei anderen setzt eine Schädigung erst über einen längeren Zeitraum ein. Deshalb steht vor jedem Einsatz von Atemschutzmasken wie immer eine Gefährdungsbeurteilung an, in der Sie die jeweiligen Risiken und Gefahren einschätzen müssen, die aus den vorgesehenen Tätigkeiten resultieren. Auch für Atemschutzmasken – wie für jede andere persönliche Schutzausrüstung (PSA) – gilt, dass Sie sie nur dann einsetzen sollten, wenn Sie Ihre Mitarbeiter weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen ausreichend schützen können.

Genug Puste?

Außerdem müssen Sie den persönlichen Voraussetzungen des Mitarbeiters auf den Grund gehen. Ist er zum Beispiel Asthmatiker oder verfügt aufgrund jahrelangen Rauchens über ein reduziertes Lungenvolumen? Dies kann ihre werksärztliche Betreuung in verschiedenen Grundsatzuntersuchungen prüfen. Die Maßnahmen reichen von einfachen Lungenfunktionstests über Röntgenuntersuchungen des Thorax bis hin zu einem Belastungs-EKG. Dabei sind Sie als Arbeitgeber aufgerufen, die Grundsatzuntersuchung 26 sicherzustellen und altersabhängig zu wiederholen. Ausgenommen von solchen Untersuchungen sind Träger von Fluchtfiltern, also solchen Modellen, die Ihre Mitarbeiter nur für den Fall der Fälle mit sich tragen. Das gilt auch für Atemschutz-Modelle ohne Atemwiderstand unter 3 KG, also Geräte, die permanent Atemluft in die Maske des Mitarbeiters pumpen. Sie kommen unter anderem bei Schweißarbeiten zum Einsatz.

Im betrieblichen Bereich beschreibt die DGUV-Regel 112-119 die Benutzung von Atemschutzgeräten. Darunter fallen auch Filter, wie sie in Atemschutzmasken verwendet werden. Welchen Atemschutzfilter Sie einsetzen müssen, hängt besonders von dem Arbeitsplatzgrenzwert ab. Er bezeichnet die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft über einen bestimmten Zeitraum, bei der keine Gesundheitsschädigung zu erwarten ist. Grundsätzlich unterscheidet die DGUV-Regel drei Filtertypen:

FFP1-Masken

Bei der FFP1-Maske (FFP steht für Filtering Face Pieces) handelt es sich im Grunde um einen einfachen Mundschutz aus dünnem Fließ, der nur für ungiftige Stäube, Rauch und Aerosole zugelassen ist, zum Beispiel aus Gips, Kalkstein oder Zement. Solche Masken filtern mindestens 80 Prozent der Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm. Durch den Einsatz einer solchen FFP1-Maske dürfen Ihre Mitarbeiter den Arbeitsplatzgrenzwert für Stäube um das Vierfache überschreiten.

FFP2-Masken

FFP2-Masken eignen sich für Arbeitseinsätze, in denen sich gesundheitsschädliche und krebserregende Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94 Prozent der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und werden zum Beispiel bei Betonstaub, Granit oder Zinkoxidrauch eingesetzt. Hier dürfen Ihre Mitarbeiter den Arbeitsplatzgrenzwert um das Zehnfache überschreiten.

FFP3-Masken

FFP3-Masken sollten Sie einsetzen, wenn Sie Ihre Mitarbeiter vor gesundheitsschädlichen oder krebserregenden Stäuben, wie von Asbest, Chrom, Kobalt, Nickel oder Schimmelsporen, schützen müssen. Masken dieser Schutzklasse filtern mindestens 99,5 Prozent der Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm. Mit ihnen können Mitarbeitern in Arbeitsumgebungen tätig werden, in denen der Arbeitsplatzgrenzwert bis zum dreißigfachen überschritten wird.

Neben ihrer Filterleistung unterscheiden sich die FFP-Masken in ihrer Ausstattung. Einige verfügen beispielsweise über ein Ausatemventil, das das Ausatmen deutlich erleichtert.

Kein Schutz bei giftigen Gasen oder Dämpfen

FFP-Masken schützen zwar vor Stäuben, jedoch nicht vor giftigen Gasen oder Dämpfen. Hier benötigen Sie einen weitergehenden Atemschutz, zum Beispiel mit Schraub- oder Steckfilter. Dabei ist auch der Sauerstoffgehalt der Luft am Einsatzort entscheidend. Liegt dieser unter 19,5 Prozent, sollten Sie auf einen isolierenden Atemschutz setzen. Das Gleiche gilt für unklare oder schnell wechselnde Einsatzbedingungen.

Als Alternative zur Filtermaske bietet die Industrie unter anderem Atemschutzhauben und Vollmasken mit einem Anschluss an Gebläsefilter an, in die von außen gefilterte Luft eingeleitet wird. Solche Hauben empfinden die meisten Mitarbeiter gerade im Sommer als deutlich angenehmer. Die Vollmaske hat gegenüber der Halbmaske außerdem den Vorteil, dass Gesicht und Augen durch die Sichtscheibe geschützt werden und sich viele unterschiedliche Filter für Gase und Partikel einsetzen lassen. Für Brillenträger gibt es ebenfalls spezielle Einsätze, in die ein Optiker spezielle Gläser einpassen kann. Einige Modelle bieten zusätzlich einen Haubenschutz für Schweißarbeiten.

Mehr Belastung, weniger einsatzfähige Mitarbeiter

Atemschutzmasken machen das Atmen schwerer, die Lunge und der Kreislauf müssen mehr arbeiten. Diese zusätzliche Belastung für den Körper kann für einige Ihrer Mitarbeiter zu viel sein. Häufig sind mehr Menschen nicht tauglich, als Sie vielleicht vermuten würden. Gerade kleinere Betriebe können hier schnell an ihre Grenzen kommen. 

Praktische Unterweisung

Eine Atemschutzmaske kann nur optimal schützen, wenn sie richtig sitzt. Deshalb müssen Sie deren Anwendung im Vorfeld praktisch unterweisen, also unter anderem das An- und Ausziehen, die Tragzeiten oder auch Hinweise für Brillenträger. Außerdem muss der Bart ab. Denn die Masken sind nur auf glatter Haut ausreichend dicht.

Dichtheit prüfen

Vor der Benutzung der Maske sollten Ihre Mitarbeiter sie auf Dichtheit prüfen. Das ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, in anderen Ländern allerdings Standard. Und so geht’s: Halten Sie beide Hände vor den Filter der FFP-Maske und atmen Sie ein. Zieht die Maske sich an, sitzt sie gut. Kommt Luft hinein, müssen Sie nachjustieren. Einige Hersteller bieten zusätzlich Hauben an, mit denen Sie die Dichtigkeit einer Maske überprüfen können. Dabei wird Gas in die Haube eingeleitet, den der Anwender als Bitterstoff wahrnimmt, falls die Maske nicht richtig an der Haut anliegen sollte.

Typische Fallstricke bei der Handhabung

Nimm schnell meine Maske

Kaum einer würde seine Einwegmasken mit einem Kollegen tauschen, doch auch bei Mehrwegmasken mit wechselbarem Filter sollte jeder Mitarbeiter immer nur seine eigene Maske tragen.

Dieser Filter tut’s doch auch

Masken mit einer starken Filterleistung gehen in der Regel auch mit einem hohen Atemwiderstand einher – und mit weniger Tragekomfort. Da ist der eine oder andere geneigt, auf eine bequemere Alternative mit geringerer Filterleistung zurückzugreifen. Das ist keine gute Idee, denn nur mit der richtigen Atemschutzmaske schützen Sie sich auch optimal. Wählen Sie stattdessen Ihre Maske sorgfältig nach dem jeweiligen Einsatzzweck aus.

Hauptsache weg damit

Beachten Sie die Hinweise und Vorgaben auch wenn Sie Ihre Maske abnehmen. Legen Sie sie immer mit dem Gesichtsteil nach unten, damit kein Staub oder Ähnliches auf die Innenseite der Maske fallen kann.

Dreckig aber geht noch

Wechseln Sie Ihre Maske regelmäßig und vor allem rechtzeitig. Bei einem Mund-Nasen-Schutz heißt das, spätestens, wenn er durchfeuchtet ist, bei Staubschutzmasken spätestens dann, wenn der Filter sich zugesetzt hat und sich der Atemwiderstand deutlich erhöht. Auch ABEG-Filter filtern nur eine gewisse Zeit.

Die Tragedauer – Maximalwerte unter besten Bedingungen

Das Tragen von Masken ist anstrengend, ohne Pausen erhöht sich das Risiko für Fehler. Denken Sie daher an regelmäßige Pausen. Masken ohne Ausatemventil dürfen Sie oder Ihre Mitarbeiter bei normalen Tätigkeiten höchstens 75 Minuten tragen, dann folgt eine Erholungszeit von 30 Minuten. Pro Tag oder Schicht sind nicht mehr als 5 Einsätze erlaubt. Besitzt Ihre FFP2- oder Halbmaske ein Ausatemventil, sind Tragezeiten von 120 Minuten erlaubt, bevor die 30-minütige Erholungsdauer einsetzt. Hier sind pro Schicht 3 Einsätze möglich.

Weitere Details zu den Tragezeiten finden Sie in Anhang 2 der DGUV-Regel 112-119. Hier sehen Sie auch, wie sich die Zeiten verändern, falls Ihr Mitarbeiter zusätzlich zum Atemschutz einen Chemikalienschutzanzug tragen muss oder Arbeiten einen hohen Kraftaufwand erfordern. Alle Tragzeiten sind daher Maximalwerte selbst für leichte Arbeiten und solange sich ein Mitarbeiter fit fühlt. Wer sich schlecht fühlt, sollte die Arbeiten sofort einstellen und die Maske abnehmen.

Planen Sie daher gerade in Stillständen mehr Mitarbeiterwechsel und mehrere Schichten ein, wenn Sie Arbeiten mit Atemschutzmasken vornehmen müssen.

Einweg oder Mehrweg

Beim Schutz gegen Stäube können Sie zwischen Einweg- und Mehrwegmasken wählen. Bei den Mehrwegmodellen werden nur die Filtereinsätze getauscht. Das kann für Sie auf Dauer günstiger als Einwegmasken kommen. Besser für die Umwelt ist es allemal.

Auch die verschiedenen Hersteller von Atemschutzmasken bieten vielfältige Informationen. Lassen Sie sich dort einfach beraten.