Was ist schwarz, grau oder rot, liegt in jedem Auto und muss regelmäßig erneuert werden? Ganz richtig: der Verbandskasten. Aber mal ehrlich, wie oft prüfen Sie, ob er noch vollständig und aktuell ist? Wahrscheinlich kurz vor der nächsten Hauptuntersuchung. Auch in Betrieben ist ein Verbandskasten Pflicht – und auch hier erhält er oft nicht die Aufmerksamkeit, die wir ihm wenigstens ab und zu zukommen lassen sollten. Bezirksregierung und Berufsgenossenschaften kontrollieren bei Begehungen regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Ausrüstung. Spätestens, wenn sie hier einen Mangel feststellen, müssen Sie nachlegen. Nun gibt es einen weiteren Grund, einen Blick in den Bestand zu werfen, denn seit Februar 2022 haben sich die DIN-Normen für Verbandskästen und Erste-Hilfe-Koffer geändert. Diese DIN-Normen betrifft es:
DIN 13157 – kleiner Verbandkasten
DIN 13169 – Betriebsverbandskasten oder Erste-Hilfe-Koffer
DIN 13164 – Kfz-Verbandkasten
Dabei gilt grundsätzlich: Der Betriebsverbandskasten für Büro, Bau und Gewerbe enthält die doppelte Menge an Verbandsmaterial wie der „kleine Verbandskasten“.
Wer einen neuen Kfz-Verbandkasten kauft, findet in ihm nun medizinische Gesichtsmasken (Typ I, DIN EN 14683). Dafür ist ein Dreieckstuch und ein Verbandstuch entfallen. Weil sowohl der bisherige als auch der neue Inhalt als gleichwertig angesehen werden, dürfen Sie bis Ende Januar 2023 weiterhin die alten Modelle erwerben und nutzen. Trotzdem lohnt es sich, bei einer Neuanschaffung direkt auf die neue Norm zu achten. Bei bestehenden Erste-Hilfe-Koffern müssen Sie nicht alles neu erwerben, sondern können die Masken einfach nachrüsten.
Auch wenn die Norm keine wesentlichen Änderungen vorsieht, bietet es sich an, die Gelegenheit zu nutzen und Ihre Verbandskästen und -koffer mal wieder genauer unter die Lupe zu nehmen. Ist noch alles vollständig? Dürfen die Inhalte noch verwendet werden? Hat sich bei Ihren Tätigkeiten etwas verändert, wodurch Sie den Inhalt aufstocken sollten? Die DIN-Normen stellen nämlich nur den Mindeststandard dar. Ergänzen dürfen und sollten Sie einen Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Koffer darüber hinaus ganz nach den Bedürfnissen in Ihrem Betrieb.
Wie so oft steht auch hier wieder am Anfang eine Gefährdungsbeurteilung. Fragen Sie sich, was passieren könnte und welche Materialien Sie im Erste-Hilfe-Fall benötigen würden. In der chemischen Industrie sind unter anderem Augenspülflaschen hilfreich. Schneiden sich Ihre Mitarbeiter häufig, ist ein zusätzliches Pflasterset sinnvoll. Wer – wie in der Glasherstellung – viel mit heißen Gegenständen arbeitet, benötigt mehr Equipment, um Brandwunden zu versorgen. Prüfen Sie außerdem regelmäßig, ob die bestehenden Materialien noch vorhanden und brauchbar sind. Liegt das Material zum Beispiel an einem Ort, der sehr heiß werden kann, ist eventuell der Pflasterklebstoff nicht mehr brauchbar. Hilfreich ist auch ein Inhaltsverzeichnis. Selbst wenn Ihre Mitarbeiter bei der Entnahme kaum die genutzten Pflaster oder Mullbinden austragen werden, erleichtert es Ihnen später die Kontrolle. Hier finden Sie eine Übersicht über die Inhalte aller drei Verbandskastentypen.
Welche Art des Verbandskasten Sie benötigen und wie viele davon, hängt von Ihrer Betriebsgröße und den Tätigkeiten ab. Verwaltungsbetrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern genügt ein kleiner Verbandskasten, bei Produktionsunternehmen muss schon bei 21 Mitarbeitern ein großer Verbandskasten her und im Baugewerbe ist er bereits bei elf Mitarbeitern Pflicht. Weitere Informationen gibt es auch der Website der DGUV.
Dass Verbandskästen in Unternehmen komplett fehlen, kommt eher selten vor. Aber wissen alle Mitarbeiter im Notfall, wo er sich befindet? Denn was nützt eine vollständige und aktuelle Erste-Hilfe-Ausrüstung, wenn sie hinter einer verschlossenen Tür liegt oder nicht in jedem Gebäude schnell erreichbar ist. Auch wenn sie der Gesetzgeber nicht vorschreibt, kann es daher wichtig sein, mehr Verbandskästen anzuschaffen und sie strategisch zu verteilen. Denken Sie außerdem daran, in der entsprechenden Unterweisung zu informieren, wo sich die Verbandskästen befinden und wer die Ersthelfer sind, die im Notfall unterstützen können. Oft sind auch sie nicht allen Mitarbeitern bekannt. Am besten hängen Sie deren Namen und Kontaktdaten gut sichtbar aus, zum Beispiel am „Schwarzen Brett“.
Viele Unternehmen sind immer wieder auf der Suche nach Ersthelfern. Nutzen Sie die Gelegenheit und werben Sie im Rahmen Ihres „Verbandskasten-Checks“ für das Thema. Denken Sie zudem an die Fortbildung Ihrer bestehenden Ersthelfer. Die Frist dafür hatte sich während der Pandemie auf drei Jahre erhöht. Nun liegt sie wieder bei zwei Jahren. Nach neun Unterrichtseinheiten sind Ihre Kollegen wieder auf dem neuesten Stand.