Stoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fruchtbarkeit schädigen können, sind für den Menschen besonders gefährlich und werden daher in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Die Verordnung sieht dabei auch eine Maßnahme vor, die in vielen Unternehmen bisher nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurde.
§ 14 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt bereits seit 2003 vor, dass Unternehmen ein „aktualisiertes Verzeichnis über Beschäftigte führen müssen, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt.“ In ein solches Verzeichnis müssen Sie sowohl Mitarbeiter aufnehmen, die tatsächlich gefährdet sind, als auch solche, bei denen es infolge unfallartiger Ereignisse zu einer erhöhten Exposition gekommen ist.
Damit will der Gesetzgeber diese Daten langfristig sichern und die langwierige und oft unvollständige Recherche im Krankheitsfall eines Mitarbeiters runder, lückenloser und einfacher machen. Denn erkrankt einer Ihrer derzeitigen oder auch ehemaligen Mitarbeiter an Krebs, erhält er nur dann die Leistungen der Berufsgenossenschaft, wenn er nachweisen kann, dass die Krebserkrankung durch seine Arbeitsbedingungen zustande gekommen ist. Es ist jedoch häufig sehr schwer, den Kontakt mit einer krebsauslösenden Substanz nachzuweisen, da sich berufsbedingte Krebserkrankungen über eine lange Zeit, von Jahren bis Jahrzehnten, entwickeln können. Mit einem stimmigen Verzeichnis unterstützen Sie also Ihre Mitarbeiter in einer Krisensituation und sorgen für schnellere Entscheidungen der Berufsgenossenschaft.
Unternehmen, die mit CMR-Stoffen umgehen, müssen ein Verzeichnis der Mitarbeiter führen, die mit CMR-Stoffen in Kontakt gekommen sein könnten – und das rückwirkend bis 2003. Doch welchen Verpflichtungen müssen Sie dabei genau nachkommen? Dieser Praxistipp zeigt Ihnen die wichtigsten Fallstricke und mögliche Lösungen. Jetzt Praxistipp "CMR-Stoffe: Richtig dokumentieren und Ansprüche sichern" herunterladen: