Für die einen sind sie trendiges Fortbewegungsmittel mit hohem Spaßfaktor, für andere gefährliche Spielzeuge für Rabauken, die noch dazu überall herumstehen. E-Scooter polarisieren seit der Erlaubnis des Verkehrsministeriums im Juli 2019 wie kaum ein anderes Fahrzeug. Gerade hat das Statistische Bundesamt die Unfallzahlen aus 2020 veröffentlicht. Danach sind bei 2.150 Unfällen mit E-Scootern im vergangenen Jahr in Deutschland Menschen verletzt und fünf weitere Menschen getötet worden. In fast drei von vier Fällen war die Fahrerin oder der Fahrer des Elektro-Tretrollers hauptverantwortlich.

Ohne Betriebserlaubnis geht nichts

Die meisten, könnte man meinen, kommen von Mietfirmen. Doch laut Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge sind weit mehr E-Scooter in Privatbesitz – nämlich über 200.000. Allerdings verfügen nur 23 Prozent der privaten E-Scootern über eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Ohne sie herumzudüsen, kann allerdings teuer werden oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Diese Technik muss Ihr E-Scooter neben einer Allgemeinen Betriebserlaubnis besitzen:

  • zwei unabhängige Bremsen
  • Beleuchtung (Vorder- und Rücklicht dürfen auch abnehmbar sein)
  • Klingel
  • seitliche Reflektoren
  • Lenk- und Haltestange

Versicherung nicht vergessen

Außerdem wichtig: eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Bei Schäden sind E-Scooter nämlich nicht über Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sollten Sie ohne Versicherung einen Unfall verursachen, müssten Sie für alle Schäden persönlich haften. Manche Versicherer bieten spezielle Haftpflichttarife an, die E-Scooter einschließen. Viele nützliche Infos zum Thema E-Scooter und Versicherung finden Sie hier.

E-Scooter und E-Roller: Ist das nicht das Gleiche?

Könnte man meinen, denn viele benutzen die Begriffe synonym. Dabei sind E-Scooter Tretroller mit einem elektrischen Motor, die maximal 20 km/h erreichen dürfen. Als E-Roller oder Elektroroller werden dagegen Motorroller mit Elektromotor bezeichnet. Und die können auch schneller als 20 km/h fahren und benötigen dafür ein eigenes Versicherungskennzeichen.

Keine E-Scooter auf Gehwegen und in Chemieparks

Fahren dürfen Sie mit Ihrem E-Scooter sowohl auf dem Radweg als auch auf der Straße. Fußwege sind allerdings tabu. In Chemieparks sind die Flitzer – ganz gleich ob Ihr Privateigentum oder gemietet – grundsätzlich nicht zugelassen. Viele Betreiber begründen das zum einen mit einer möglichen Nähe zu explosionsgefährdeten Bereichen, bei denen E-Scooter mit ihren Elektromotoren als potenzielle Zündquelle fungieren könnten. Zum anderen birgt die Infrastruktur mit den häufigen Schienenquerungen, Unebenheiten und dem hohen Lastwagenaufkommen ein erhöhtes Risiko, mit den Rollern zu stürzen. Auf einem Privatgelände abgestellte Mietroller könnten außerdem nicht einfach von den Scooter-Vermietern eingesammelt werden. Wer also mit dem E-Scooter zur Arbeit fährt, muss ihn vor dem Werkstor stehen lassen.

Unterschätztes Unfallrisiko

Grundsätzlich sind alle Wegeunfälle zur Arbeit – auch bei der Nutzung eines E-Scooters – über die Berufsgenossenschaft versichert. Trotzdem ist Vorsicht angebracht. Die schnellen Flitzer bergen auf ihren kleinen Rädern nämlich ein erhebliches Unfallrisiko. Denn die winzigen Reifen können auf Kopfsteinpflaster, in Asphaltspalten, an Bordsteinkanten oder Schienen schnell verkanten. Auch bei Matsch, Regen oder Schnee ist die Rutschgefahr hoch. Hinzu kommt die vergleichsweise hohe Geschwindigkeit.

Bei einer Kollision mit 20 km/h kann es Schwerverletzte geben: In den USA erlitten beispielsweise rund ein Drittel der Opfer von E-Scooter-Unfällen ein Kopftrauma. Das sei eine doppelt so hohe Rate an Kopfverletzungen wie bei Fahrradfahrern in den USA, meldet das Fachblatt „Jama Surgery“.  Interessant dabei ist: Die meiste Unfälle mit E-Scootern werden von den Scooter-Fahrern selbst verursacht. Das zeigt auch die aktuelle Statistik aus Deutschland. Gerade in Städten und abends sind die Fahrer häufig betrunken und/oder zu schnell unterwegs. Trunkenheit auf dem E-Scooter hat jedoch Konsequenzen: Wer von der Polizei erwischt wird, dem droht bereits ab 0,3 Promille der Entzug des Führerscheins.

Keine Blinker, keine Helmpflicht

Im Gegensatz zu Mofas, die mit 25 km/h nur unwesentlich schneller fahren dürfen, besteht für E-Scooter keine Helmpflicht. Beim 58. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar haben daher vor kurzem Experten Blinker und Helme für E-Scooter gefordert. Denn streckt ein Fahrer beim Abbiegen seinen Arm aus, steigt die Unfallgefahr auf dem wackligen Gefährt dramatisch an. Mit einem Blinker könnten beide Hände am Lenker bleiben. Und dass ein Helm Leben retten kann, sollte sich zwischenzeitlich herumgesprochen haben.

Das können Sie selbst für sicheres Fahren tun

Auch wenn es nicht „cool“ aussieht: Ein Helm sollte zur Grundausstattung jedes E-Scooter-Fahrers gehören. Sorgen Sie außerdem für gute Sichtbarkeit, wenn Sie mit einem E-Scooter unterwegs sind. Vertrauen Sie daher an trüben Tagen nicht nur auf die Reflektoren, sondern schalten Sie die Beleuchtung Ihres Gefährts rechtzeitig ein. Auch gut sichtbare Kleidung statt schwarzer Jacke kann viel dazu beitragen, dass andere Sie rechtzeitig erkennen – und zwar sowohl Fußgänger als auch Autos und Fahrräder. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie mit dem Roller auf der Straße, im Dunkeln oder bei Regen unterwegs sind.

Oder doch lieber mal laufen?

Konzipiert wurden E-Scooter für die letzte Meile, also zum Beispiel für den Weg vom Bus bis zur Haustür. Doch die meisten von uns bewegen sich schon jetzt viel zu wenig. Und mal ehrlich: Auch wenn E-Scooter viel Spaß machen – im Grunde ließen sich die Wege, die wir mit ihnen zurücklegen, auch per Fuß erledigen – oder mit einem der vielen Fahrräder, die man in größeren Städten an jeder Ecke ausleihen kann. Das ist vielleicht nicht so trendy, aber gesünder und klimafreundlicher wäre es allemal.