Hand aufs Herz: Haben Sie für dieses Jahr auch gute Vorsätze gefasst? Dann gehören Sie zu rund 40 Prozent aller Deutschen, die zukünftig Stress abbauen, mehr Zeit für Freunde und Familie haben oder mehr Sport treiben wollen. Das zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage.
Hoch im Kurs sind daher auch Smartwatches und Fitnessarmbänder, so genannte Wearables, die motivieren und den sportlichen Erfolg im Detail dokumentieren sollen. Fast ein Drittel aller Deutschen besitzt ein solches Wearable und natürlich tragen viele ihre Geräte den ganzen Tag. Was im privaten Umfeld völlig problemlos ist, kann im Betrieb jedoch unerwünschte Folgen haben. Gerade in Ex-Schutz-Bereichen sind Wearables verboten, denn sie könnten im schlimmsten Fall eine Explosion auslösen. Aber warum ist das so?
Drei Elemente sind nötig, um eine Explosion auszulösen: ein Brennstoff - zum Beispiel Gase, Dämpfe oder Staub - sowie Sauerstoff und eine Zündquelle. Dabei reicht ein Funke, eine heiße Oberfläche oder eben ein elektrisches Signal eines Wearables, um bei entsprechenden Umgebungsbedingungen eine Explosion auszulösen.
Da Betreiber die Risiken aus den Umgebungsbedingungen ab einem gewissen Punkt nur noch schwer weiter verringern können und wir beim Arbeiten nun mal schwer auf Sauerstoff verzichten können, ist es einfacher, mögliche Zündquellen konsequent auszuschalten. Aus diesem Grund sind Smartwatches, Fitnesstracker oder GPS-Uhren in Ex-Schutz-Bereichen grundsätzlich verboten. Bevor Sie einen solchen Bereich betreten, müssen Sie sich leider von Ihrem Wearable verabschieden – ganz gleich, wie viele Treppen Sie im Inneren auch steigen oder wie viele Kilometer Sie in der Anlage zurücklegen.
Nur mit Geräten, die ausdrücklich für explosionsgefährdete Bereiche ausgerüstet und getestet sind, dürfen Sie solche Bereiche betreten. Partnerunternehmen, die ein eigenes Ex-Schutz-Gerät in die Anlage mitnehmen wollen, dürfen das nur nach Freigabe des Anlagenbetreibers. Für Tablets und Smartphones haben sich solche Lösungen bereits etabliert, anders sieht es bei Smartwatches aus. Denn hier ist die potenzielle Klientel noch einmal kleiner.
Schließlich ist die Dokumentation Ihrer Fitness hier kein Thema und allein das Argument „Hands-free“ wird sicher nur wenige Unternehmen bewegen, sich Ex-Schutz-Smartwatches anzuschaffen. Bisher hat daher nur ein Anbieter eine Smartwatch auf Basis einer Samsung Galaxy Watch herausgebracht. Das Gerät ist für die Zone 2/22 zugelassen. Wie die unterschiedlichen Ex.Schutz-Zonen definiert sind, erfahren Sie hier.
Im Grunde senden auch normale Digitaluhren ein elektrisches Signal aus. Hier hat die Deutsche elektrotechnische Kommission jedoch festgestellt, dass digitale Uhren ohne zusätzliche Funktionen, wie Rechner oder Ähnliches, in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1 und 2 gefahrlos verwendet werden dürfen. Hier reicht die Signalstärke nicht aus, um in einer angemessenen Zeitspanne eine Explosion auszulösen.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Geräte, die in Ex-Schutz-Bereichen gefährlich werden könnten: zum Beispiel Fernbedienungen für Auto oder Garage, Headsets oder Bluetooth-Geräte. Denn Bluetooth funkt auf einer Frequenz zwischen 2,402 GHz und 2,480 GHz. Dabei senden Geräte der Klasse I mit einer Leistung von 100 Milliwatt. Das reicht, um bei den richtigen Umgebungsbedingungen eine Explosion auszulösen.
Bei Taschenrechnern kommt es auf den Einzelfall an. Denn selbst bei solarbetriebenen Modellen können ab einer bestimmten Anzahl von Solarzellen gegebenenfalls Spannungen auftreten, die eine Zündgefahr ermöglichen – schreibt die RC BGI. Setzen Sie hier sicherheitshalber auch auf zertifizierte Modelle.
Selbst bei kontinuierlichen Glukose-Messsystemen – das sind die kleinen „Knöpfe“, die manche Diabetiker am Oberarm tragen, kann ein Zündrisiko bestehen. Denn einige Modelle funken die Werte kontinuierlich per Bluetooth an ein Empfangsgerät, beispielsweise an ein Smartphone.
Ob Sie ein Hörgerät in einem Ex-Schutz-Bereich tragen können, hängt nicht nur von der Batteriespannung des Geräts ab. Oft sind induktive Stromkreise enthalten, die ebenfalls Zündungen auslösen könnten. Die RC BGI schätzt jedoch die Zündgefahr von Kompaktgeräten im Ohr als sehr gering ein. Sie dürfen Sie daher in Zone 1 und 2 tragen. Eine dazugehörige Fernbedienung muss allerdings draußen bleiben. Für alle anderen Typen von Hörgeräten gilt: Lassen Sie sie sicherheitshalber prüfen und zertifizieren.
Ob Fitnesstracker, Taschenrechner oder Fernbedienung – in Ex-Schutz-Bereichen können Alltagsgegenstände zu einer gefährlichen Zündquelle werden. Sensibilisieren Sie daher Ihre Mitarbeiter, aber auch Besucher über die Gefahren. Gerade Außenstehende können sich oft gar nicht vorstellen, welchen ihrer Geräte Funksignale aussenden. Und sollten Sie sich mal nicht sicher sein, wie sich ein Gerät verhält, liegen Sie immer richtig, wenn Sie es einfach draußen lassen.