Vor kurzem flatterte uns mal wieder eine interessante Mail ins Haus. Darin wies ein Schilderhersteller auf einen Pflichtaushang der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hin und bot die neue Version eines Erste-Hilfe-Plakats an. Die Formulierungen waren rechtlich natürlich einwandfrei, trotzdem ließen Text und Aufmachung vermuten, dass Unternehmen schnell handeln sollten, um nicht gegen eine Regelung der DGUV zu verstoßen. Auch unsere Kollegen aus der Fachabteilung stellten sich die Frage, ob sie nun alle Erste-Hilfe-Plakate austauschen müssten. Tatsächlich hat sich in der neuen Version des Plakats gar nichts Wesentliches verändert. Es wechselte lediglich die Reinfolge der Fragen beim Notruf, zwei QR-Codes wurden ergänzt. Die DGUV selbst schreibt auf ihrer Website: „Bereits verwendete Plakate haben weiterhin Bestand. Es ist ausreichend, diese Aushänge bei der nächsten turnusmäßigen Überarbeitung im Unternehmen auszutauschen.“ Alles halb so wild, denken Sie jetzt vielleicht, doch die Geschichte geht noch weiter.
Denn der Schilderhersteller hatte auch gleich ein „attraktives“ Angebot im Gepäck. Nur wenige Tage gab es das Erste-Hilfe-Plakat nämlich zum Sonderpreis von 10,- anstatt 13,20 Euro. Ein echter Schnapp, sollte man meinen. Dabei kann jedes Mitgliedsunternehmen diese Plakate von der DGUV kostenlos anfordern.
Solche oder ähnliche Mails erreichen uns alle paar Wochen. Immer wieder versuchen einfallsreiche Geschäftsleute, mit der Unsicherheit ihrer Mitmenschen Geschäfte zu machen. Denn wer kann bei der Vielzahl an Regelungen, Gesetzen und Verordnungen schon immer auf dem neuesten Stand bleiben. Gerne fallen in solchen Mails deshalb auch Sätze, wie „Bei einer verspäteten Umsetzung drohen Geldbußen.“ Besonders beliebt sind auch – wie bei unserem Plakat –Vorteilsangebote, die möglichst am nächsten oder übernächsten Tag auslaufen. Schließlich sollen Sie keine Gelegenheit erhalten, sich in Ruhe mit dem Thema zu befassen.
Gerade dann ist es gut, nicht in blinden Aktionismus zu verfallen, sondern zunächst die brauchbaren Informationen herauszulesen. In unserem Beispiel wäre das: Die DGUV hat ein Plakat überarbeitet. Diese Information können Sie für Ihr weiteres Vorgehen nutzen. Eine Möglichkeit wäre dann, selbst im Internet zum Thema zu recherchieren. Wer beispielsweise „DGUV Erste Hilfe“ googelt, erhält sofort einen Link zu den passenden Informationen der DGUV. Noch besser wäre es allerdings, es so zu machen, wie unser Kollege aus dem Fachbereich, und jemanden aus der Arbeitssicherheit anzusprechen. Die Arbeitssicherheitsexperten können den Sachverhalt nicht nur prüfen, sondern bei Bedarf auch alle im Unternehmen benachrichtigen, die diese Information ebenfalls benötigen. Denn meistes gehen solche Mails nicht nur an einen Kontakt im Unternehmen, sondern nach dem Gießkannenprinzip an viele – in der Hoffnung, dass schon irgendjemand schnell bestellen wird. Deshalb: Lassen Sie sich nicht beunruhigen. Alle wichtigen Änderungen haben Ihre Kollegen aus der Arbeitssicherheit unter Garantie im Blick und informieren Sie rechtzeitig. Und falls Sie kein solches Expertenteam im Haus haben sollten: Eine kurze Recherche im Internet spart Ihnen sicher Zeit und Geld.