Ob heiße Flüssigkeiten, Arbeiten in großer Höhe oder herumliegende Kabel – im betrieblichen Umfeld gibt es vielfältige Gefährdungen für Mitarbeiter. Um sie zu beurteilen und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hat der Gesetzgeber die Gefährdungsbeurteilung (GBU) vorgesehen. Sie ist das zentrale Element bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Doch dabei tun sich viele Unternehmen schwer. Der Gesetzgeber nennt nämlich nur Grundsätze, das schafft zwar einen breiten Spielraum, sorgt aber gleichzeitig auch immer wieder für Fragen. In der Konsequenz besitzen bei weitem nicht alle Unternehmen für alle Arten von Arbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung. Eine aktuelle Studie der DEKRA zeigt: Nur 59 Prozent aller Unternehmen bis 500 Mitarbeiter können für alle Arten von Arbeitsplätzen eine GBU vorlegen. Einige besitzen sogar nur für weniger als die Hälfte aller Arbeitsplatztypen eine GBU oder erstellen gar keine. Gerade Bürotätigkeiten, psychische Belastungen oder Arbeitsplätze für Schwangere und Stillende werden immer wieder vergessen. Doch nur über eine sauber formulierte und dokumentierte GBU können Sie Gefährdungen für die Beschäftigten erkennen und notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen. Ohne GBU handeln Sie als Arbeitgeber grob fahrlässig – und das kann im Schadensfall teuer werden. Dabei ist es häufig längst nicht so aufwändig, die tatsächlichen Verhältnisse im Betrieb abzubilden, wie viele glauben.

In diesem Praxistipp zeigen wir Ihnen, wie Sie anhand von neun einfachen Fragen vorgehen können, um in Sachen Gefährdungsbeurteilung auf der sicheren Seite zu sein. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen typische Fallstricke, die uns ins unserer Beratungspraxis immer wieder begegnen. Dazu zählt beispielsweise veraltete GBU, eine zu geringe Detailtiefe oder definierte Schutzmaßnahmen, die bei der Umsetzung neue, andere Gefährdungen provozieren. Außerdem nennen wir Ihnen Organisationen und Berufsgenossenschaften, bei denen Sie Unterstützung finden. Denn die verschiedenen Berufsgenossenschaften bieten vielfältige Informationen an, mit denen Sie Ihre GBU für die unterschiedlichsten Typen von Tätigkeiten ohne großen Aufwand ableiten können und so rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Jetzt Praxistipp „So wird die Gefährdungsbeurteilung zum Kinderspiel“ herunterladen.