Seit Juli 2021 sind die Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen erstmals in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Das neue „Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen“ (ÜAnlG) enthält viele alte Bekannte. Grund genug, sich entspannt zurückzulehnen und weiterzumachen wie gewohnt? Nicht ganz. Ein paar Punkte sollten Unternehmen beachten. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

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