Durchführung und Beratungsservice
CE-Konformitätsbewertungsverfahren

Herausforderung und Bedeutung

Mit der CE-Kennzeichnung weist der Hersteller, der Inverkehrbringer oder der EU-Bevollmächtigte nach, dass sein Produkt den europäischen Richtlinien entspricht.

Die CE-Kennzeichnung nach den anwendbaren Richtlinien ist im Produktsicherheitsgesetz vorgeschrieben (§7 ProdSG). Es ist damit kein Qualitätssiegel oder Gütesiegel.

In der Planungsphase, Realisierungsphase oder auch im Betrieb von Prozessanlagen ist es zumeist erforderlich Maschinen oder sogenannte funktionelle Einheiten, Package Units (PU), einzuplanen und sich mit dem Thema der CE-Kennzeichnung und den anzuwendenden Richtlinien als auch gültigen Normen auseinanderzusetzen.

Das schließt wesentliche Veränderungen, Erweiterungen und die Kombination mehrerer Maschinen zu einer Gesamtheit ein und gilt auch für Maschinen, die für den Eigenbedarf hergestellt werden oder unfertige Maschinen komplettieren.

Zur CE-Kennzeichnung spielen bestimmte Fragen eine wichtige Rolle, wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen. Neben vielen weiteren Punkten
ist auch die Feststellung, ob es sich um eine vollständige oder unvollständige Maschine oder Package Unit (PU) handelt, von großer Bedeutung für die weiteren Überlegungen und Planungsschritte.

Lösungen

Umfassender Service rund um das Thema CE-Kennzeichnung für einen rechtskonformen Betrieb von Prozessanlagen

Leistungen

Um die Fragestellung, ob es sich um eine vollständige oder unvollständige Maschine bei der Neubeschaffung oder ob es sich um eine wesentliche Veränderung bei einem Austausch oder einer Optimierung einer Bestandsmaschine handelt beantworten zu können, benötigt man Kenntnisse über das Konformitätsbewertungsverfahren, den anzuwendenden Richtlinien als auch gültigen Normen.

Mehrwerte

Für ihre Kunden managed die YNCORIS individuell das CE-Konformitätsbewertungsverfahren und führt sie sicher durch den Dschungel an aktuell gültigen Verordnungen, so dass eine betreibernahe CE-Kennzeichnung erstellt werden kann:

  • Projektmanagement des Konformitätsbewertungsverfahren
    • Identifikation der relevanten EU-Richtlinien und harmonisierten Normen
    • Durchführung einer Risikobewertung und -analyse
    • Sicherstellen der Vollständigkeit der technischen Dokumentation und Erstellung einer Betriebsanleitung
    • Vorbereitung der CE-Konformitätsbewertung
  • Prüfung von Bestellspezifikationen und Angeboten hinsichtlich der CE-Kennzeichnung
  • Unterstützung bei der Erstellung einer EU-Konformitätserklärung

Bei der Erfüllung dieser Aufgabe deckt die YNCORIS das gesamte Aufgabenspektrum ab, das für eine CE-Kennzeichnung notwendig ist (z.B. Maschinenrichtlinie, ATEX, Druckgeräterichtlinie).

Dabei erfolgt die Abwicklung aus einer Hand mit der vielseitigen Ausrichtung unterschiedlicher Bereiche (Verfahrenstechnik, EMSR, Maschinentechnik, Apparatetechnik) und der entsprechend Fachkompetenz (CE-Beauftragter für Maschinen und Anlagen (TÜV # 3322773).

CE-Konformitätsbewertungsverfahren

Das CE-Konformitätsbewertungsverfahren dient dazu, zu klären und zu gewährleisten, dass Produkte, bevor sie im Europäischen Wirtschaftsraum vertrieben bzw. betrieben und mit der CE-Kennzeichnung ausgezeichnet werden, alle notwendigen Anforderungen der zutreffenden Richtlinien an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen.