Für viele Situationen verlangt der Gesetzgeber das Hinzuziehen von behördlich anerkannten Sachverständigen. Auch vor der Inbetriebnahme von bestimmten Anlagenteilen (z. B. Krananlagen) ist eine Prüfung durch speziell ausgebildete Fachleute erforderlich. Wir haben Experten in unserem Team, die über die entsprechenden Kompetenzen und Berechtigungen verfügen.