- Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
- Umgang mit radioaktiven Präparaten
- Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
- Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
- Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
- Jährliche Unterweisungen des Personals
Sie sind an der Stellung eines Strahlenschutzbeauftragten interessiert und möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns!