• Planung und Festlegung von technischen und organisatorischen Strahlenschutzmaßnahmen
  • Umgang mit radioaktiven Präparaten
  • Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, Einrichtungen etc.
  • Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften
  • Einweisung der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen (z.B. Zutrittskontrollen, Schutzkleidung)
  • Jährliche Unterweisungen des Personals


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