Fachbetriebszulassung WHG

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen Tätigkeiten wie Einbauen, Aufstellen, Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten nur von dafür qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.


AwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

In nahezu allen Gewerbe- und Industriebetrieben werden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie z.B. Gebindeläger, Tankläger, Produktionsanlagen oder Abfülleinrichtungen betrieben. Die technischen und organisatorischen Anforderungen an diese Anlagen sind in der AwSV detailliert festgelegt. Die AwSV ist die bundesweit einheitliche Nachfolgeregelung der bisher länderspezifischen Verordnungen (VAwS).

Bei der konkreten Umsetzung der Anforderungen der AwSV an Ihrem Standort kann Sie YNCORIS aufgrund umfassender Erfahrung kompetent und effektiv unterstützen. Insbesondere bei folgenden Regelungen der AwSV gibt es Handlungsbedarf:

  • Dokumentation der Anlagenabgrenzung
  • Dokumentation der Einstufung von Gemischen
  • Festlegung der Gefährdungsstufen
  • Ermittlung der Prüfanforderungen gemäß § 46 AwSV
  • Erstellung der Anlagendokumentation gemäß § 43 AwSV
  • Berechnung /Nachweis Rückhaltevolumen gemäß §18/§20
  • Nachweis von Instandhaltungskonzepten


Beim Neubau bzw. der wesentlichen Änderung von AwSV-Anlagen sind darüber hinaus folgende Anforderungen umzusetzen:

  • Erstellung von Anzeigen gemäß § 40 AwSV
  • Erstellung von Eignungsfeststellungsanträgen gemäß § 63 WHG
  • Berechnungen und technische Anforderungen
  • Rohrklassen


Auch falls bei den technischen Anforderungen der AwSV Handlungsbedarf besteht, kann YNCORIS Sie umfassend unterstützen. Dies betrifft sowohl geplante Neubau- bzw. Änderungsmaßnahmen als auch Maßnahmen zur Behebung technischer Mängel, die vom Sachverständigen bei Anlagenprüfungen gemäß § 46 AwSV festgestellt werden. Die Experten der YNCORIS können die Neubau-/ Änderungs-/ Sanierungsmaßnahmen in allen Phasen planen und die Umsetzung begleiten. Dies umfasst sowohl die erforderlichen baulichen Maßnahmen (Rückhaltesysteme incl. Entwässerung) als auch die verfahrenstechnischen Maßnahmen (z.B. bei Behältern, Rohrleitungen und Pumpen).