In Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden erhalten Anlagenbetreiber häufig die Auflage:

"Die durch den Betrieb der Anlage hervorgerufenen Geräuschimmissionen einschließlich aller Nebenanlagen wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen etc. sind durch eine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegebene Stelle bestimmen zu lassen."

Die YNCORIS ist als Messstelle zur Ermittlung von Geräuschen bekanntgegeben.


Dienstleistungen:

  • Schallimmissionsmessungen an maßgeblichen Immissionsorten oder Ersatzmesspunkten
  • Schallemissionsmessungen / Schallausbreitungsberechnungen
  • Schalltechnische Beratung und Erstellung von Lärmminderungskonzepten bei Überschreitung zulässiger Werte
  • Erstellung prüffähiger Gutachten zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden


Anwendungsbereiche:

  • Erfüllung von Genehmigungsauflagen
  • Prüfung von Garantiewerten
  • Nachweis zulässiger Schallemissionen / Schallimmissionen bei Beschwerden


Sie sind an unserer Messleistung für Schallimmissionen interessiert und möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns!