In Nebenbestimmungen von Genehmigungsbescheiden erhalten Anlagenbetreiber häufig die Auflage:
"Die durch den Betrieb der Anlage hervorgerufenen Geräuschimmissionen einschließlich aller Nebenanlagen wie z.B. Fahrzeuge, Maschinen etc. sind durch eine nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegebene Stelle bestimmen zu lassen."
Die YNCORIS ist als Messstelle zur Ermittlung von Geräuschen bekanntgegeben.
Dienstleistungen:
- Schallimmissionsmessungen an maßgeblichen Immissionsorten oder Ersatzmesspunkten
- Schallemissionsmessungen / Schallausbreitungsberechnungen
- Schalltechnische Beratung und Erstellung von Lärmminderungskonzepten bei Überschreitung zulässiger Werte
- Erstellung prüffähiger Gutachten zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden
Anwendungsbereiche:
- Erfüllung von Genehmigungsauflagen
- Prüfung von Garantiewerten
- Nachweis zulässiger Schallemissionen / Schallimmissionen bei Beschwerden
Sie sind an unserer Messleistung für Schallimmissionen interessiert und möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns!