Jeder Zeit kann es in einem Unternehmen zu einem Brandereignis kommen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach §12 ArbSchG, ASR A2.2 Abschnitt 6.1 und §4 BGV / DGUV-V1, die Beschäftigten jährlich theoretisch und eine ausreichende Anzahl der Beschäftigten in regelmäßigen Abständen (3-5 Jahre) auch praktisch brandschutztechnisch zu unterweisen.

Das Ziel dieser Unterweisung ist der sichere Umgang mit Brandgefahren im Unternehmen und das richtige Verhalten im Brandfall. Die Unterweisung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. Die Dauer beträgt insgesamt etwa 1,5 Stunden.
 

Wissen worauf es ankommt

In der Theorie werden die Grundlagen des Brandschutzes, die Gefahren und das richtige Verhalten im Brandfall sowie die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen erläutert. Die Praxis vermittelt Handhabung, Funktion, Auslösemechanismus von Handfeuerlöschern und darüber hinaus Löschtaktiken zur Brandbekämpfung. Zentraler Inhalt ist das realitätsnahe Training mit Handfeuerlöschern am Löschtrainer (Simulationsgerät).
 


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Üben für den Ernstfall

Der Trainingscontainer enthält Exponate aller gängigen Feuerlöscher, eine funktionsfähige Brandmeldeanlage, Hinweisschilder, verschiedene Sprinklerköpfe und Informationsmaterial. Der Löschtrainer wird mit Gas befeuert und es können verschiedene Brandszenarien simuliert werden. Für das Löschtraining stehen Übungsfeuerlöscher bereit, die an der integrierten Auffüllstation beliebig oft wieder befüllt werden können.
 

Je nach Wunsch kann die Unterweisung in den Räumen unserer Werkfeuerwehr durchgeführt werden oder wir kommen mit dem Trainingscontainer zu Ihnen.