Am 1. August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) als bundesweit einheitliche Nachfolgeregelung der länderspezifischen Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) in Kraft getreten. Zweck der Bundesverordnung ist die bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen.
Der Anwendungsbereich der Verordnung bezieht sich auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in ortsfesten und ortsfest benutzten Anlagen. Nicht von der Verordnung betroffen sind oberirdische Anlagen mit einem Anlagenvolumen von kleiner 0,22 m³ bzw. kleiner 0,2t außerhalb von Schutzgebieten.
In diesem Faktencheck finden Sie die für den Betriebsalltag wichtigsten Regelungen zusammengefasst. Jetzt Faktencheck „Die AwSV – wie mit dem Nachfolger der VAwS umzugehen ist“ herunterladen: