Ist am Ende des Winters noch bezahlbarer Strom und genug Gas für alle da? Diese Frage steht seit einiger Zeit im Raum. Viele Unternehmen denken daher darüber nach, wie sie Energie sparen können. Gute Ideen gibt es viele. Doch nicht alles, das großes Potenzial hat, ist aus Sicht der Arbeitssicherheit auch sinnvoll oder erlaubt. Wir haben einige Tipps für Sie zusammengestellt und eingeordnet.

Heizkosten sparen

Eine der Stellschrauben, die Sparern meist sofort ins Auge fallen, sind die Heizkosten. Büros, Werkstätten und Hallen einfach ein paar Grad weniger heizen und schon sinken auch die Kosten – dieser Ansatz mag stimmen, hat aber Tücken. Sprechen Sie daher mit Ihren Mitarbeiter*innen und deren betrieblichen Vertretern und legen Sie gemeinsam ein praktikables Vorgehen fest. Schließlich ist das Kälteempfinden jedes Menschen unterschiedlich. Was der eine als angenehm empfindet, ist für den nächsten viel zu warm oder zu kalt.

Hitze in Hallen

Häufig lassen sich in Hallen und Werkstätten tatsächlich Heizkosten reduzieren. Sind sie gefühlt zu warm, erfolgt die Temperaturregelung nämlich häufig über Fenster und Tore. Das ist teuer und sorgt oft für Zugluft. Sie können daher tatsächlich deutlich sparen, wenn Sie die Temperaturen dort etwas senken und die Kälteempfindlicheren stattdessen bei Bedarf mit wärmender PSA ausstatten. Der Handel bietet neben wärmender Kleidung auch Westen und Jacken, die per Akku beheizt oder gekühlt werden können und gleichzeitig Ihre Anforderungen an Ihre individuellen Schutzvorgaben erfüllen. Wenn Sie solche PSA anschaffen, klären Sie am besten auch direkt, wer für die Reinigung verantwortlich ist.

Problem: zentrales Heizsystem

Die in vielen Gebäuden verbreiteten zentralen Heizsysteme schaffen nur für die wenigsten die richtige Wohlfühltemperatur. Bei älteren Modellen mit Modernisierungsbedarf kann es daher sinnvoll sein, über eine Anlage nachzudenken, die die Mitarbeiter individuell steuern können. Verfügen Ihre Gebäude über Split-Klimageräte, können Sie auch hier Heizkosten senken. Sorgen Sie mit der regulären Heizungsanlage für eine eher niedrig angesetzte Grundwärme und ermöglichen Sie Kälteempfindlichen, zusätzliche Wärme über das Klimagerät zu erzeugen. So bleibt die Temperatur für alle angenehm – zu vergleichsweise günstigen Kosten. Überprüfen Sie außerdem, ob Fenster und Türen noch dicht sind. Oft sind die Dichtungen in die Jahre gekommen, Wärme entweicht nach draußen, Zugluft entsteht.

Ein Grad weniger durch Gesetzesänderung – aber nicht für Sozialräume

Wie warm oder kalt es in Büros und Werkstätten sein darf, regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten „ASR A3.5“. Danach müssen bei leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeiten in Büros Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius und höchstens 26 Grad herrschen. Nach einer Gesetzesänderung können Sie diese Temperatur bis Ende Februar 2023 um ein Grad absenken. Das Gleiche gilt für andere Arbeitsräume. Je nach Schwere der Tätigkeit ist dort in den nächsten Monaten eine Minimaltemperatur von 18, 16 oder sogar nur 12 Grad erlaubt. Sozialräume, wie Umkleiden oder Aufenthaltsräume müssen Sie aber auch weiterhin auf mindestens 21 Grad heizen, damit sich Ihre Mitarbeiter*innen aufwärmen können.

Vorsicht bei Heizlüftern und Co.

Wenn Ihre Mitarbeiter frieren, kommt schnell der Gedanke an Wärme aus der Steckdose. Grundsätzlich ist kein Arbeitgeber verpflichtet, private elektrische Geräte, wie Heizlüfter und Heizkissen, aber auch Kaffeemaschinen, zu erlauben. Sollten Sie es dennoch tun, achten Sie auf den Einsatz von GS oder TÜV-geprüftem Equipment. Alle elektrischen Geräte, die Sie im Unternehmen einsetzen, müssen zudem vor dem ersten Einsatz von einer entsprechenden Elektrofachkraft geprüft werden. Das gilt auch für Privatgeräte. Bei vielen großen Unternehmen ist die firmeneigene Prüfabteilung der erste Ansprechpartner. Wer so etwas nicht hat, muss alle Geräte extern prüfen lassen. Gerät nämlich die private Kaffeemaschine durch einen Kurzschluss in Brand, kann der Versicherer den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin für den Schaden haftbar machen. Sollten Sie nicht über die Prüfpflicht informiert haben, bleiben Sie als Arbeitgeber auf Ihrem Schaden sitzen. Kommen außerdem Personen zu Schaden, kann die ganze Angelegenheit sogar noch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Vorsicht Brandgefahr!

Auch wenn alle Geräte geprüft sind: Ziehen Sie konsequent den Stecker von Lüftern, Klimageräten und Co., wenn Sie den Raum verlassen, denn von ihnen geht selbst ausgeschaltet noch eine gewisse Brandgefahr aus. Gerade Lüfter mit Thermostat heizen nicht ununterbrochen und können daher leicht vergessen gehen. Denken Sie auf jeden Fall daran, dass nichts auf den Heizgeräten liegt und sie genug Abstand zur Wand halten. Zusätzlich sollten Sie dem Büroequipment – zum Beispiel im Urlaub – konsequent den Stecker ziehen, denn dadurch sparen Sie Strom und schonen gleichzeitig die Umwelt.

Stromverbrauch reduzieren – in der Werkstatt

In vielen Werkstätten laufen Pressen, Drehbänke oder andere Maschinen den ganzen Tag – ganz gleich, ob sie durchgängig benötigt werden oder nicht. Viele ältere Schätzchen verbrauchen dabei jede Menge Strom. Wenn sie keine lange Vorlaufzeit benötigen, können Sie einiges an Strom sparen, wenn Sie sie nur bei Bedarf anstellen.

Steht bei Ihnen eine Neubeschaffung oder Reparatur an, lohnt sich jetzt, nicht nur auf Funktionen und Preis, sondern auch auf die Energiekosten zu schauen. Sprechen Sie am besten vorab mit Ihrer verantwortlichen Elektrofachkraft.

Clever beleuchten

Die Technische Regel für Arbeitsstätten Beleuchtung (ASR A 3.4) beschreibt, wie Sie die Beleuchtung an Arbeitsplätzen gestalten sollten. Ist etwa Tageslicht aus örtlichen und zeitlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße vorhanden, müssen Sie mit einer künstlichen Beleuchtung gegensteuern, um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Das heißt jedoch nicht, dass überall Festbeleuchtung nötig ist. Prüfen Sie daher, wie Sie das Tageslicht an Arbeitsplätzen bestmöglich nutzen und wound wann Sie künstliches Licht reduzieren können:

  • Stellen Sie, falls noch nicht geschehen, auf LED um.
  • Prüfen Sie, wie Sie einen Raum gestalten können, damit mehr natürliches Licht hineinscheint. Behindern Trennwände oder große Pflanzen den Lichteinfall?
  • Verhindern Sie, dass Licht brennt, wo es gar nicht nötig ist. Bewegungsmelder helfen, dass es nur dann hell wird, wenn sich auch jemand im Raum aufhält. Alternativ können Sie Ihr Sicherheitspersonal bitten, auf ihren Rundgängen am Ende des Tages auch die Beleuchtung auszuschalten.

Auf dieser Seite der DGUV finden Sie weitere Tipps und Regelungen rund um natürliche und künstliche Beleuchtung.

Kleinvieh macht auch Mist

Gerade bei Stromeinsparungen in Büro- und Verwaltungsbereichen muten die einzelnen Positionen oft eher unwesentlich im Vergleich zum Aufwand an. Doch die vielen Positionen summieren sich: Drucker, Computer, Monitore in Konferenzräumen, Büroküche, Beleuchtung – am Ende kommt einiges zusammen. Ersetzen Sie alte Elektrogeräte durch moderne, energieeffiziente Modelle und vermeiden Sie, dass Geräte permanent im Stand-by-Modus laufen. Nicht jedes Büro braucht außerdem einen eigenen Drucker oder Kopierer. Mit modernen Netzwerkgeräten sparen Sie nicht nur Strom, sie sorgen auch bei Ihren Mitarbeiter*innen für mehr Bewegung.

Weniger Benzin, weniger Kosten

Auch im Fuhrpark lässt sich sparen: Müssen selbst in Zeiten von Corona immer drei Personen in drei verschiedenen Fahrzeugen zum Kunden oder lässt sich der Einsatz auch so koordinieren, dass ein Auto reicht? Nicht immer muss die Kleinigkeit um die Ecke mit dem Wagen abgeholt werden. Manchmal tut es auch das Fahrrad oder die eigenen zwei Beine. Vielleicht lassen sich auch neue Fahrgemeinschaften für den Weg zur Arbeit bilden, wenn Sie die Arbeitsorganisation ein wenig anpassen. Dabei sind Unfälle auf Umwegen von der Berufsgenossenschaft versichert, wenn es sich um Mitfahrgelegenheiten handelt.