Störfallanlagen sind Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen und eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergreifen müssen. Dazu gehört auch der Schutz vor Eingriffen Unbefugter, die ernste Gefahren oder Schäden verursachen könnten. Dieses Thema ist besonders wichtig, da die Behörden ab Anfang 2024 die Umsetzung der Schutzmaßnahmen überprüfen werden.

Um Störfallbetreiber zu unterstützen, hat die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) den Leitfaden KAS-51 herausgegeben, der die Anforderungen und Empfehlungen für den Schutz vor Eingriffen Unbefugter beschreibt. Der Leitfaden unterscheidet drei Stufen:

  • Basismaßnahmen gegen Eingriffe Unbefugter, die für alle Störfallanlagen gelten. Dazu gehören Maßnahmen wie Zugangs- und Zutrittsmanagement, Manipulationsschutz von Anlagen und IT-Systemen, Regelungen für Mitarbeiter und Fremdpersonal, IT-Bedrohungen und Drohnen.
  • Feststellung einer besonderen Gefährdung und Erstellung einer Bedrohungsanalyse, die für Störfallanlagen erforderlich sind, die ernste Gefahren für viele Menschen, Sachschäden außerhalb des Betriebsbereichs oder ernste Umweltschäden hervorrufen könnten. Dazu gehören Gefahren durch toxische Stoffe oder Explosionen.
  • Weitergehende Schutzmaßnahmen bei Vorliegen einer besonderen Gefährdung, die für Störfallanlagen erforderlich sind, die eine ernste Gefahr für viele Menschen auslösen können. Dazu gehören Maßnahmen wie physische Eingriffe, cyberphysische Angriffe und Drohnenangriffe.

Um den Leitfaden KAS-51 behördenkonform umzusetzen, müssen Störfallbetreiber eine Sicherungsanalyse durchführen, in der sie die Bedrohungslage, die Gefahrenanalyse, die IT-Risikobeurteilung und die Schutzmaßnahmen dokumentieren. Dabei sollten sie bestehende Zertifizierungen und Analysen nutzen, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Außerdem sollten sie ein kompetentes Team zusammenstellen, das die Analyse kontinuierlich weiterentwickelt und an die dynamische Risikolage anpasst.

Mit einer systematischen und sorgfältigen Sicherungsanalyse können Störfallbetreiber nicht nur den Stand der Sicherheitstechnik erreichen, sondern auch eine Basis für andere Themen wie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) schaffen. Für eine professionelle Unterstützung bei der Umsetzung des Leitfadens KAS-51 können Störfallbetreiber auf erfahrene Dienstleister wie YNCORIS zurückgreifen.

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