Störfallanlagen sind Anlagen, die unter die Störfallverordnung fallen und eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt ergreifen müssen. Dazu gehört auch der Schutz vor Eingriffen Unbefugter, die ernste Gefahren oder Schäden verursachen könnten. Dieses Thema ist besonders wichtig, da die Behörden ab Anfang 2024 die Umsetzung der Schutzmaßnahmen überprüfen werden.
Um Störfallbetreiber zu unterstützen, hat die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) den Leitfaden KAS-51 herausgegeben, der die Anforderungen und Empfehlungen für den Schutz vor Eingriffen Unbefugter beschreibt. Der Leitfaden unterscheidet drei Stufen:
Um den Leitfaden KAS-51 behördenkonform umzusetzen, müssen Störfallbetreiber eine Sicherungsanalyse durchführen, in der sie die Bedrohungslage, die Gefahrenanalyse, die IT-Risikobeurteilung und die Schutzmaßnahmen dokumentieren. Dabei sollten sie bestehende Zertifizierungen und Analysen nutzen, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Außerdem sollten sie ein kompetentes Team zusammenstellen, das die Analyse kontinuierlich weiterentwickelt und an die dynamische Risikolage anpasst.
Mit einer systematischen und sorgfältigen Sicherungsanalyse können Störfallbetreiber nicht nur den Stand der Sicherheitstechnik erreichen, sondern auch eine Basis für andere Themen wie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) schaffen. Für eine professionelle Unterstützung bei der Umsetzung des Leitfadens KAS-51 können Störfallbetreiber auf erfahrene Dienstleister wie YNCORIS zurückgreifen.
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