Betreiber von Betriebsbereichen, in denen größere Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden sind wie z.B. Chemiestandorte oder Gefahrstoffläger, unterliegen den erweiterten Pflichten der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes (Störfall‐Verordnung – 12 . BImSchV).

Dies hat unter anderem die folgenden Konsequenzen für den Betreiber:

  • Erstellung eines Sicherheitsberichtes gemäß § 9 Störfall‐Verordnung
  • Aktualisierung des Sicherheitsberichtes in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre)
  • Aktualisierung des Sicherheitsberichtes bei einer Änderung 
    • des Betriebsbereichs
    • eines Verfahrens, bei dem ein gefährlicher Stoff im Sinne der StörfallV eingesetzt wird
    • der Menge, Art oder physikalischen Form eines gefährlichen Stoffs gegenüber den Abgaben im Sicherheitsbericht
  • Aktualisierung des Sicherheitsberichtes zu jedem anderen Zeitpunkt, wenn neue Umstände dies erfordern oder um den neuen sicherheitstechnischen Kenntnisstand sowie aktuelle Entwicklungen zur Beurteilung von Gefahren zu berücksichtigen

Unsere Lösungen:

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung des Sicherheitsberichts.

Neben der Erstellung des Sicherheitsberichts bieten wir auch inhaltliche Unterstützung bei

  • der Erstellung des Sicherheitsmanagements (SMS) und des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen
  • bei der Durchführung einer systematischen Gefahrenanalyse (HAZOP) für sicherheitsrelevante Anlagenteile
  • der Betrachtung der Auswirkungen von Störfallszenarien an.

Mit unseren Experten erhalten Sie alle Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsberichten aus einer Hand.