Betreiber von Betriebsbereichen, in denen größere Mengen an gefährlichen Stoffen vorhanden sind wie z.B. Chemiestandorte oder Gefahrstoffläger, unterliegen den erweiterten Pflichten der 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes‐Immissionsschutzgesetzes (Störfall‐Verordnung – 12 . BImSchV).
Dies hat unter anderem die folgenden Konsequenzen für den Betreiber:
- Erstellung eines Sicherheitsberichtes gemäß § 9 Störfall‐Verordnung
- Aktualisierung des Sicherheitsberichtes in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre)
- Aktualisierung des Sicherheitsberichtes bei einer Änderung
- des Betriebsbereichs
- eines Verfahrens, bei dem ein gefährlicher Stoff im Sinne der StörfallV eingesetzt wird
- der Menge, Art oder physikalischen Form eines gefährlichen Stoffs gegenüber den Abgaben im Sicherheitsbericht
- Aktualisierung des Sicherheitsberichtes zu jedem anderen Zeitpunkt, wenn neue Umstände dies erfordern oder um den neuen sicherheitstechnischen Kenntnisstand sowie aktuelle Entwicklungen zur Beurteilung von Gefahren zu berücksichtigen
Unsere Lösungen:
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung des Sicherheitsberichts.
Neben der Erstellung des Sicherheitsberichts bieten wir auch inhaltliche Unterstützung bei
- der Erstellung des Sicherheitsmanagements (SMS) und des Konzepts zur Verhinderung von Störfällen
- bei der Durchführung einer systematischen Gefahrenanalyse (HAZOP) für sicherheitsrelevante Anlagenteile
- der Betrachtung der Auswirkungen von Störfallszenarien an.
Mit unseren Experten erhalten Sie alle Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsberichten aus einer Hand.