Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsberichten nach §9 StörfallV (12. BImSchV) für Betriebe, die unter die „erweiterten Pflichten“ fallen
Aktualisierung alle 5 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen erforderlich
Inhalt:
- Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation
- Umfeld des Betriebsbereichs
- Beschreibung der Anlage
- Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhütung solcher Störfälle
- Schutz und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen